Prof. Dr. Reinhard Herzog
Größere Transparenz
Mittlerweile spielt das Internet eine immer wichtigere Rolle im Immobiliengeschäft. Neben den hauseigenen Angebotsseiten der Makler, die letztlich die Schaufenster- und Zeitungswerbung ergänzen, sind es insbesondere übergreifende Plattformen wie Immobilienscout24, die inzwischen einen Großteil der Geschäftsanbahnungen auf sich vereinen. Denn hier kann jeder „seine“ Immobilien anpreisen – ob nun als Verkäufer des Objekts oder beauftragter Makler. Gerade dies führt zunehmend zu Problemen: Viele Kaufinteressenten gehen davon aus, dass Immobilienangebote hier meist kosten‑frei sind. Zutreffend ist dies jedoch nur, wenn kein Makler zwischengeschaltet ist. Die Verhandlungen werden dann direkt mit dem Eigentümer geführt, auch um die notarielle Abwicklung müssen sich Verkäufer und Käufer kümmern. Stammt das Inserat jedoch von einem professionellen Vermittler, wird schon mit der Zusendung weiterführender Unterlagen in der Regel ein Maklervertrag geschlossen – mit entsprechender Provisionsvereinbarung im Fall des erfolgreichen Kaufvertragsabschlusses.
Problematisch wird es, wenn die Immobilie bereits bekannt oder durch die Beschreibung bzw. Internetfotos identifizierbar ist. Erkennt etwa ein Kaufinteressent – was in ländlichen Gegenden durchaus der Fall sein kann – eine Immobilie anhand der Abbildungen und gelingt ihm die Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer, kann der Makler grundsätzlich keine Provision verlangen. Wichtige Ausnahme: Hat der Verkäufer eine Exklusiv-Vereinbarung mit dem Makler geschlossen, muss die Transaktion über ihn abgewickelt werden – ob er nun Leistungen erbringt oder nicht. In allen anderen Fällen gilt: Sobald der Kaufinteressent vom Makler weitere Unterlagen bzw. Informationen erhalten hat, ist bei erfolgreichem Vertragsabschluss generell auch die Provision zu bezahlen.
Besonders schwierig wird die Sachlage, wenn man nach der Anforderung von Unterlagen bei mehreren Maklern feststellt, dass dieselbe Immobilie angeboten wird. Hier ist es wichtig, den zweiten Makler unverzüglich darauf hinzuweisen, dass man die Immobilie bereits kennt. Denn falls es zum Vertragsabschluss kommt, können sonst grundsätzlich beide Makler Provisionsforderungen stellen – selbst wenn keine weiterführenden Leistungen erfolgt sind.
Allerdings darf auch ein Makler nicht in jedem Fall Provision berechnen: Agiert der Verkäufer einer Immobilie gleichzeitig als Makler, kann er ebenso wenig Provision verlangen wie in Fällen, in denen zwischen Verkäufer und Makler enge Verflechtungen bestehen. Wichtig dabei: Der Kaufinteressent sollte im Vorfeld keine Provisionsvereinbarung unterzeichnen, die für ihn dann auch bindende Wirkung hat. Darüber hinaus sollten Immobilieninteressenten wissen, dass der Hinweis „provisionsfrei“ keineswegs darauf hindeutet, dass der Makler nichts an der Immobilientransaktion verdient. Die Provision wird in solchen Fällen in der Regel direkt vom Verkäufer gezahlt – und vorher in den Preis eingerechnet.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2012; 37(08):16-16