Bankdienste

Die Sicherheit eines Schließfachs hat ihren Preis


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Einbrecher werden zunehmend dreister, wenn sie reiche Beute vermuten. Wertsachen sollten daher insbesondere während des Urlaubs nicht zu Hause, sondern sicher in einem Bankschließfach aufbewahrt werden. Doch auch diese Sicherheit hat ihren Preis.

Hohes Maß an Diskretion

Zur Eröffnung hat sich der In­teressent bei der Bank mit Personalausweis oder Reisepass zu legitimieren, auch bei jedem Zugang ist zumindest die Unterschrift auf einer Einlasskarte, oft aber noch ein zusätzliches Passwort oder sogar ein Ausweisdokument erforderlich. Der Bankangestellte zieht sich nach Öffnen des Schließfachs in der Regel diskret zurück, sodass der Kunde allein und ohne neugierige Blicke den Inhalt kontrollieren und verändern kann. Auch eine Videoüberwachung gibt es üblicherweise nicht. Die meisten Bankangestellten vermeiden zudem bewusst Gespräche über den Inhalt des Schließfachs – denn eigentlich will man diesen gar nicht kennen.

Mittlerweile hält allerdings auch die Elektronik Einzug im Bereich der Sicherheit. Immer mehr Banken und Sparkassen offerieren halbautomatische Schließfachanlagen, bei denen der Schlüssel des Kunden durch eine spezielle Chipkarte oder auch die Maes­tro- bzw. Kreditkarte ersetzt wird. Bei vollautomatischen Systemen schließlich genügt allein die entsprechende Zugangskarte, wobei hier meist auch ein Zugang außerhalb der Banköffnungszeiten möglich ist.

Gerade für die Zeit des Urlaubs bieten manche Institute – vornehmlich auf dem Land – alternativ die Möglichkeit an, ein sogenanntes Verwahrstück zu deponieren, z.B. einen Karton mit einer wertvollen Sammlung. Ein Verwahrstück muss so verpackt bzw. verschlossen sein, dass es ohne erkennbare Beschädigung nicht geöffnet werden kann. Verwahrt werden diese Stücke meist in der „Silberkammer“ des Kreditinstituts, in der in der Regel auch der Bargeldbestand lagert.

Unterschiedlich ist die Verfügbarkeit der einzelnen Verwahrmöglichkeiten: Nachdem das Sicherheitsbedürfnis der Bankkunden in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist, haben die Institute ihre Schließfach-Kapazitäten zuletzt zwar oft ausgebaut. Andererseits handelt es sich – zumindest bei manuellen Zugangseinrichtungen – um ein vergleichsweise personalintensives und damit letztlich unbeliebtes Geschäft. Aus diesem Grund werden in vielen Fällen nur gute Kunden berücksichtigt, zudem werden häufig nur Jahresverträge abgeschlossen. Manche Geldhäuser bieten auch gar keine Schließfächer mehr an und lassen sich allenfalls dazu überreden, für eine gewisse Zeit ein Ver­wahrstück entgegenzunehmen.

Schließfach zur Kundenbindung

Auch in der Gebührenstruktur kommt der Wunsch der Institute nach möglichst langfristiger Kundenbindung zum Ausdruck: Im Fall der Kurzzeitmiete wird dem Kunden als Mindestbetrag meist die Miete für ein halbes oder sogar ein ganzes Jahr in Rechnung gestellt, sodass es in jedem Fall lohnend ist, den Mietvertrag gleich auf Jahresbasis abzuschließen. Lediglich dann, wenn ausreichend Kapazitäten bestehen, sind auch Kurzzeit­mieter willkommen; die Abrechnung erfolgt dann auf Tages- oder Wochenbasis.

Die Kosten eines Schließfachs richten sich in erster Linie nach seiner Größe: Kleine Fächer werden heute schon zu Preisen ab etwa 20€ pro Jahr angeboten, für große Boxen können durchaus einige Hundert Euro fällig werden. Bei Verwahrstücken reicht die Palette von der kostenlosen Aufbewahrung bis hin zu 100€ für vier Wochen. Grundsätzlich lohnen sich auch Preisvergleiche: Zwischen den einzelnen Kreditinstituten gibt es Differenzen von bis zu 100 %, wobei eine gezielte Auswahl des günstigsten Anbieters allerdings meist daran scheitert, dass nur wenige Institute Fremdkunden als Schließfachmieter akzeptieren. In jedem Fall sollte man bei der Anfrage auf seine beruf­liche Stellung hinweisen, gelten doch gerade Apotheker als überaus geschätzte Bankkunden, die man keinesfalls verärgern möchte.

Bei Preisvergleichen sollte allerdings auch berücksichtigt werden, ob und inwieweit die Bank für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden kann. Grundsätzlich haftet das Institut voll umfänglich nur für Fälle groben Verschuldens, z.B. wenn nachts die Tresortür nicht verschlossen wurde. Handelte das Institut jedoch nur leicht fahrlässig oder kann ihm keine Schuld nachgewiesen werden, gelten unterschiedliche Haftungsgrenzen: Einige Banken setzen eine Pauschale von z. B. 2.500€ an, andere sehen eine Haftung analog zur Jahresmiete vor, z.B. in Höhe der 100-fachen Jahresmiete. Sollte diese Haftung nicht ausreichen, empfiehlt sich trotz der erheb­lichen Sicherheitsvorkehrungen in den Kreditinstituten der Abschluss einer Zusatzversicherung, die zwischen 0,5 und 1,5 Promille des Versicherungswerts kostet. Verschieden gehandhabt wird auch die Versicherung von Bargeld: Manche Banken machen hier keinen Unterschied zu an­deren Wertgegenständen, einige schließen dagegen z.B. Euro-Bargeld generell vom Versicherungsschutz aus.

Berücksichtigen sollte man dabei jedoch, dass sich die Haftung in der Regel nur auf unmittelbar von außen einwirkende Ereignisse beschränkt, z.B. Einbruch oder Raub. Generell nicht versichert sind Schäden aus der Art der Aufbewahrung: Sollte beispielsweise eine Briefmarkensammlung aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit Stockflecken bekom­men oder gar von Schimmel befallen werden, übernimmt die Versicherung den Schaden nicht. Hingegen sind Hochwasser- und Brandschäden oftmals – aber nicht immer – mitversichert. Bei der Anmietung sollten daher alle Fragen geklärt werden, sodass das Schließfach wirklich die Sicherheit bietet, die damit angestrebt wird. In jedem Fall lohnt es sich, von Zeit zu Zeit das Schließfach zu kontrollieren und zu prüfen, ob sich die Wertgegenstände noch in ordnungsgemäßem Zustand befinden.

Beim Tod muss das Finanzamt informiert werden

Wissen sollte jeder Schließfachinhaber auch, dass im Fall seines Todes das Kreditinstitut verpflichtet ist, das zuständige Zen­tralfinanzamt über die Existenz eines Schließfachs – nicht jedoch über dessen Inhalt, der dem Institut letztlich nicht bekannt ist – zu informieren. Die Finanzbehörde überprüft dann eine mögliche Erbschaftsteuerpflicht und befragt in diesem Zusammenhang meist auch die Erben über den Inhalt des Schließfachs und dessen Verbleib. Gerade im Fall mehrerer Erben sollte daher genau darauf geachtet werden, dass die Angaben im Erbschafts-Fragebogen einheitlich sind, selbst wenn das Schließfach bereits unmittelbar nach dem Todesfall geräumt wurde.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2012; 37(11):15-15