Honorardebatte

Die Einnahmesituation der Ärzte


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Viele Missverständnisse und Neiddebatten resultieren daraus, dass die Beteiligten zu wenig vom anderen wissen. Und so wundert es nicht, dass sich Ärzte und Apotheker kritisch beäugen und manche Vorurteile pflegen. Doch wie steht es um die Einkommen der Ärzte wirklich?

Die Berechnung der Leistungen

Der Preis einer Arzt-Einzelleistung errechnet sich normalerweise nach der Formel Preis = Punktzahl x Punktwert x Steigerungssatz. Die abrechnungs­fähigen Einzelleistungen finden sich, nach Facharztrichtungen differenziert, in den jeweiligen Gebührenordnungen, also EBM (GKV-Segment) bzw. GOÄ (Privatpatienten, PKV, Beihilfe). Hier sind die Leistungen, abgekürzt in Form von „Leistungsziffern“, einzeln mit Punktzahlen bewertet. So ist z.B. eine Krebsvorsorge­untersuchung in der GOÄ beim Mann mit 280, bei der Frau mit 320 Punkten verzeichnet. Die Bewertung wird durch sogenannte Bewertungsausschüsse unter Zugrundelegung des Aufwands und eines kalkulatorischen Unterneh­merlohns vorgenommen. Die­se Punktzahl wird mit dem Punktwert multipliziert; bei der GOÄ sind das gerundet 5,83 Cent, im GKV-Bereich greift in der Regel der „Orientierungspunktwert“ von rund 3,50 Cent (sofern keine Abstaffelung bei Überschreitung ge­wisser Mengengrenzen erfolgt).

Im Privatbereich kann darüber hinaus der Steigerungssatz an­gesetzt werden. Er bewegt sich üblicherweise zwischen 1 und 2,3 (Regelhöchstsatz) sowie bei schwie­rigen Fällen mit Begründung bis 3,5 (Höchstsatz). Noch höhere Honorare erfordern eine spezielle Patientenvereinbarung.

Nach GOÄ Ziff. 28 wären für die Krebsfrüherkennung beim Mann somit 280 Punkte x 5,83 Cent x (angenommen) 2,3 = 37,55€ abrechenbar. Hingegen ist eine vergleichbare Leistung im EBM Ziffer 01731 mit 405 Punkten bewertet und erbrächte 405 Punkte x 3,50 Cent = 14,18€ – ein erheblicher Unterschied!

Die hohe Schule der Abrechnungskunst besteht darin, die passenden Ziffern zu ermitteln sowie die möglichen Kombinationen, da nicht alle parallel berechnungsfähig sind. Im Bereich der GKV wurden diese „Einzelleistungen“ in den vergangenen Jahren erheblich beschnitten. Große Teile der Vergütung und des ärztlichen Leistungsumfangs werden heute mit den haus- oder fachärztlichen „Versichertenpauschalen“ quartalsweise abgegolten (Voraussetzung: mindestens ein persönlicher Arztkontakt). So ist die Hausarztpauschale altersabhängig mit 880 bis 1.190 Punkten bewertet (ca. 31€ bis 42€). Viele ehemalige Einzelleistungen sind heute „Leistungskomplexe“ bzw. pauschaliert. Was ein Kassenpatient pro Quartal „wert“ ist, zeigen einige „Fallwerte“ aus dem Arztreport 2012 der BARMER GEK (Gesamtwerte aus Grundpauschalen und Einzelleistungsvergütungen):

  • Psychotherapeuten 410€,
  • Internisten (fachärztlich) 130€,
  • Hausärzte, Internisten (haus­ärzt­lich), Orthopäden: 55€ bis 60€,
  • Urologen 50€,
  • Gynäkologen, Augen-, HNO-Ärzte: um 45€,
  • Hautärzte: 35€.

Ein Grundprinzip der Ausgabenkontrolle im GKV-System ist die „Deckelung“ von Kosten und Men­gen, die auch die Apotheken­honorardiskussion tangiert. Tradi­tionell sind die Ärztehonorare nach komplizierten Verfahren „ge­deckelt“ und „budgetiert“. Heute heißt dies Regelleistungsvolumen RLV und wird von den KVen auf ein Individualbudget für den jeweiligen Arzt bzw. eine Praxis he­runtergerechnet. Bei Überschreitung des RLV drohen empfindliche Abstaffelungen beim Punktwert, mit Kürzungen auf weniger als die Hälfte. Deshalb schließen Pra­xen zu Quartalsende gerne, weil ihr „Budget“ ausgeschöpft ist.

Daneben gibt es außerbudgetäre und nicht mengenbegrenzte Leis­tungen, die aber in der Gesamtbedeutung zurückstehen und deren Abrechenbarkeit an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist. In jüngster Zeit wurden zahlreiche Restriktionen vor allem für hausärztlich schwach versorgte Gebiete etwas gelockert.

Die Herausforderung besteht darin, neben Kostenkontrolle und Gewinnung von Privatpatienten generell den „ Scheinwert“ zu op­timieren. Dieser wird durch re­gionale Besonderheiten (Altersstruktur, Morbidität, Honorar­volumen der jeweiligen KV), die Kassenstruktur (u.a. Hausarztver­träge) und das individuelle Abrechnungsverhalten bestimmt. Voraussetzung für die Abrechenbarkeit vieler über die Standardversorgung hinausgehender „Ziffern“ sind indes zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen: Der „Qualifikationswahn“ hat die Ärzteschaft schon lange im Griff.

Die Zahlenrealität

Wie sehen die Einnahmen der einzelnen Praxen aus? Hier ist zwischen dem meist publizierten „Honorarumsatz“ (=nur GKV!), dem Privatumsatz, sonstigen Einnahmen und dem Gesamtumsatz zu unterscheiden.

Zuerst einmal sticht die Streuung der Umsätze hervor. So erwirtschafteten die Hausärzte nach Angaben der kassenärztlichen Bun­desvereinigung KBV 2010 einen durchschnittlichen GKV-Honorarumsatz von rund 183.000€ je Arzt (nicht je Praxis!). Etwa jeder achte Arzt erreichte jedoch nicht einmal die Hälfte dieses Durchschnittswerts, ein Viertel bewegte sich zwischen 100.000€ und 150.000€, jeder sechste überschritt allerdings 250.000€. Ähn­liche Spreizungen finden sich bei den Fachärzten, wenn auch fachgruppenspezifisch auf anderem absoluten Honorar­niveau. Diese Honorarspreizung korreliert meist mit den Fallzahlen und damit apothekenrelevant mit den Verordnungszahlen.

Die hohe Zahl an Gemeinschafts­praxen (gut 40% der Ärzte arbeiten dort) relativiert die Werte jedoch: Zwei niedrige Arztumsätze können zusammen trotzdem eine auskömmliche Praxis ergeben. Zudem sind Privatpatienten und sonstige Einnahmen hinzuzurech­nen. So bringen 1% Privatpatienten je nach Abrechnungsgebaren 2% und mehr des Praxisumsatzes. Manche Mini-Honorarpraxis steht im Gesamtertrag dann trotzdem gut da. Aber es gibt ohne Zweifel auch viele tatsächlich schlecht laufende Praxen...

Der Großteil der Praxen bewegt sich in einem Umsatzbereich von gut 200.000€ bis 350.000€. Der Umsatz steigt meist mit dem Spezialisierungs- und Technisierungs­grad, allerdings auch die Kosten. Praxen mit Tätigkeitsschwerpunk­ten, z.B. spezialisierte Internisten, Lungenfachärzte, Nephrologen usw., erzielen oft Umsätze über 500.000€, fallen in ihrer Anzahl aber weit hinter Haus- und klassische Fachärzte zurück.Was bleibt nun unter dem Strich? Der Gesamtkostensatz der meisten Arztpraxen bewegt sich bei etwa 50% bis 60%, wobei es wie immer auf die persönliche Betriebsführung ankommt und gewisse Überschneidungen mit dem Privatbereich auf der Hand liegen (mitarbeitende Familienangehörige, Pkw-Nutzung etc.). Hochtechnisierte größere Praxen haben deutlich höhere Kostensätze, mit den Radiologen als „wirtschaftliche Hochseilartisten“ an der Spitze (Kosten von 85% bis über 90%).

In der unten stehenden Tabelle sehen Sie Einkommensberechnungen für die häufigsten hausärztlich tätigen Ärzte im Vergleich mit einer durchschnittlichen Apotheke. Armut sieht sicher anders aus! Zu beachten sind aber die große Streubreite bei den Einnahmen und Kosten sowie die ständigen Eingriffe der Politik. Das Problem im Gesundheitswesen ist nicht das Geld – das ist reichlich da. Bevormundung, Reglementierungswut und die kaum mehr durchschaubare Komplexität führen dazu, dass Honorare eher als Schmerzensgeld empfunden werden. Und dieses kann bekanntlich nie hoch genug sein.

Rechentool online

Eine Excel-Datei mit näheren Informationen zu den Ärzte- und Apothekereinkommen finden Sie hier.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2012; 37(17):7-7