Prof. Dr. Reinhard Herzog
Zinsen als Kosten
Ebenfalls unter den Punkt „Kosten“ fallen die niedrigen Zinsen, mit denen Sparer derzeit abgefertigt werden. Bis in die 1990er-Jahre brachten z. B. Sparkonten selbst in Niedrigzinsphasen immer noch adäquate Erträge, die zumindest einen Teil der Inflationsrate ausgleichen konnten. Gleichzeitig wurden Sparverträge und Sparbriefe mit Zinssätzen offeriert, die mit vergleichbaren festverzinslichen Geldanlagen durchaus konkurrieren konnten. Heute hingegen werden Sparer mit Mager-Zinsen von oftmals nur noch 0,1 % bis 0,5 % abgespeist, auf Beschwerden hin wird das Geldmarktkonto mit gerade einmal 0, 5% bis 1,0 % präsentiert. Nicht nur, dass es schwierig wird, angesichts derart niedriger Zinsen dem Nachwuchs den Spargedanken nahezubringen: Auch unerfahrene Anleger – und hier handelt es sich um viele Millionen Kleinsparer – werden häufig „über den Tisch gezogen“. Denn im Gegenzug sind die Zinsen für die Kontoüberziehung so üppig wie nicht einmal in früheren Hochzinsphasen. Durch die Spanne zwischen 0,25 % Guthabenzins und 12,5 % Sollzins für den Kleinkredit lässt sich seitens der Kreditinstitute profitieren.
Kaum Transparenz bei Provisionen
Im weitesten Sinn zur Kostenproblematik zählen daneben die verdeckten Provisionen, branchenintern auch als „Kickback“ bezeichnet. So zahlen z. B. Investmentgesellschaften für jeden Fondskauf einen Teil des Ausgabeaufschlags an das vermittelnde Institut, darüber hinaus wird für bestehende Verträge Jahr für Jahr eine Bestandsprovision gewährt. Noch mehr lässt sich für die Geldhäuser verdienen, wenn sie aktuelle Aktionen erfolgreich „begleiten“, z. B. eine von der Fondsgesellschaft initiierte Umtauschaktion zwischen verschiedenen Investmentfonds.
Provisionen fallen aber auch bei anderen Produkten an, z. B. beim Verkauf neu aufgelegter Anleihen, der Vermittlung von Bausparverträgen und – vor allem – bei Versicherungspolicen. Hier können bei einer erfolgreichen Vermittlung etwa eines umfangreichen Konzepts zur Altersvorsorge durchaus einmal einige Tausend oder sogar zehntausend Euro an das Kreditinstitut fließen. Zwar sind die Geldhäuser inzwischen verpflichtet, die erhaltenen Provisionen offenzulegen. Doch dies geschieht meist so verklausuliert, dass sich der Laie ohnehin nicht viel darunter vorstellen kann. Darüber hinaus können Provisionen aber auch in anderen Segmenten „versteckt“ werden, z. B. in Zuschüssen zu der Medienwerbung. Und nicht zuletzt stammen die vermittelten Produkte ohnehin meist von Gesellschaften der jeweiligen Unternehmensgruppe, an deren Gewinn letztlich auch die Filiale vor Ort beteiligt ist.
Ungeachtet aller Lehren aus der Finanzkrise blüht mittlerweile auch wieder das Geschäft mit weitgehend unverständlichen Produkten. Da gibt es z. B. Anleihen, bei denen die Rückzahlung an bestimmte Bedingungen wie etwa die Kursentwicklung eines Aktienkorbes oder die Bonität mehrerer Länder gekoppelt ist. Was auf den ersten Blick durchaus attraktiv anmutet, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als böse Falle. Ist einer Anleihe z .B. ein Korb mit 20 Aktien zugeordnet, die gemäß Emmissionsbedingungen maximal jeweils 30% verlieren dürfen, finden sich neben 18 oder 19 durchaus chancenreichen Titeln sicherlich ein oder zwei Papiere mit erhöhtem Crash-Potenzial. Das große Geschäft macht dann der Emittent, der die Anleihe nicht mehr oder nur teilweise zurückzahlen muss. Ein Durchschnittsanleger kann jedoch eine solche Konstruktion kaum realistisch bewerten.
Kapital wird gemindert
In verstärktem Maß gilt dies für Koppelungsgeschäfte, z. B. die Verbindung eines Fondssparvertrags mit einer privaten Rentenversicherung, sowie für Individualprodukte wie etwa Beteiligungen an einem geschlossenen Immobilienfonds. Hier ist die Konstruktion oft so verschachtelt, dass der Käufer nicht einmal erkennen kann, wer überhaupt sein Vertragspartner ist. Gemeinsam ist diesen Modellen, dass jeder Baustein Kosten verursacht, die das Anlagekapital oft erheblich mindern. Aber auch die Anlageprodukte sind manchmal überaus risikoreich, ohne dass dies ein von bunten Werbeprospekten geblendeter Investor erkennen kann.
Zielvorgaben versus Kundenbedürfnisse
Selbst die Berater scheitern oftmals an der mangelnden Transparenz und können auf konkrete Nachfragen keine Antwort geben. Im Übrigen befinden sie sich in einer „Zwickmühle“: Zum einen ist da die Zielvorgabe ihres Dienstherrn, von deren Erfüllung zumindest ihre weitere Karriere, manchmal aber auch ihr direktes Einkommen abhängt. Zum anderen soll der Kunde möglichst gut beraten werden und – das fordert auch der Gesetzgeber – nur solche Abschlüsse tätigen, die seinen Erfahrungen und seinen Zielen entsprechen. Und so kann man der Branche zugutehalten, dass es neben den durch Zielvorgaben geknechteten Mitarbeitern der Kreditinstitute durchaus auch noch Berater gibt, die auf die Kundenbedürfnisse achten.
Dennoch zeigen diese wenigen Beispiele, dass gewisse Erfahrungen des Anlegers heute unverzichtbar sind. So sollte man sich insbesondere über die eigenen Ziele im Klaren sein, also über die Frage der Anlagedauer und der persönlichen Risikobereitschaft. Weiterhin sollte man die angebotenen Produkte wirklich verstehen und die Finger von allen Angeboten lassen, die gerade besonders empfohlen werden, für den Laien aber kaum verständlich sind. Bausteine sollten stets bezüglich möglicher Nachteile oder Risiken hinterfragt werden.
Und schließlich sollte man einen Blick auf die Zinsen bzw. Renditen richten und über mögliche Alternativen nachdenken. So offerieren z. B. Direktbanken im Tagesgeldbereich oftmals durchaus attraktive Sätze von mehr als 1,5 %, während die Hausbank vielfach lediglich 0,5 % offeriert. Als Alternative zu Sparbriefen mit Mager-Zins bieten sich z. B. festverzinsliche Wertpapiere solider Emittenten an und auch zu teuren Investmentfonds gibt es vergleichbar chancenreiche Produkte etwa in Form von Exchange Traded Funds (ETFs) oder die Direktanlage.
Wichtig ist schließlich aber auch, sich nicht von Lockvogelangeboten täuschen zu lassen. Das kostenlose Girokonto beispielsweise ist oftmals an Bedingungen wie einen regelmäßigen Geldeingang oder gar ein Mindestguthaben geknüpft, ein hoher Tagesgeldzins wird vielfach nur gewährt, wenn gleichzeitig – teure – Fondsanteile erworben werden. Nicht zuletzt gilt es auch zu prüfen, wie dauerhaft die Offerte überhaupt ist. Ein hoher Festgeldertrag kann leicht versprochen werden, wenn die Konditionen nur für drei Monate gelten oder sogar an – vergleichsweise niedrige – Maximalsummen gebunden sind.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2012; 37(24):15-15