Prof. Dr. Reinhard Herzog
Langes Leben
Ohnehin stellt sich die Frage nach dem Kapitalrückfluss und der Verzinsung. Legt man in obigem Beispiel eine Rentenzahlung von z.B. 800€ zugrunde, dauert es immerhin 26 Jahre, bis der Anleger allein sein eingesetztes Kapital zurückerhält. Die Kaufkraft dieser Summe hat sich bis dahin allerdings inflationsbedingt halbiert, was die Problematik nochmals verschärft. Um eine Rendite von z.B. 3% zu erzielen, muss der Anleger schon deutlich über 100 Jahre alt werden.
Noch problematischer wird die Situation im Fall eines frühzeitigen Todes: Zwar sehen die meisten Policen eine sogenannte Rentengarantiezeit von 5 bis 20 Jahren vor, in der die Renten gegebenenfalls an die Erben weitergezahlt werden. Das ändert jedoch nichts daran, dass ein Großteil des angelegten Kapitals dann verloren ist.
Kapitalerhalt für die Erben
Ein kleiner Lichtblick sind die neueren Tarife, bei denen zumindest ein Kapitalerhalt garantiert wird. Stirbt der Versicherte hier beispielsweise nach 10 Jahren, erhalten die Erben die Anlagesumme abzüglich der bereits zugeflossenen Rentenzahlungen gutgeschrieben – allerdings ohne jede Verzinsung.
Und schließlich sind die versprochenen steuerlichen Vorteile letztlich auch mehr ein Werbegag als ein echtes Argument: Es stimmt zwar, dass Rentenzahlungen nur teilweise besteuert werden. Andererseits bestehen sie jedoch zum überwiegenden Teil aus Rückzahlungen des eigenen Kapitals – die auch bei einer Anlage in festverzinslichen Wertpapieren steuerfrei wären. Je nach Vertragsgestaltung kann man sogar davon ausgehen, dass die Ertragswertbesteuerung einen Nachteil gegenüber frei disponierten Geldanlagen darstellt.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2013; 38(03):16-16