Lebensversicherungen

Die Überschussbeteiligung bleibt vorerst bestehen


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Quasi in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ sollte die Überschussbeteiligung von Lebensversicherungen drastisch gekürzt werden. Doch die kurz vor Weihnachten beschlossene Neuregelung scheiterte am Veto des Bundesrats, eine Neuauflage ist vorerst kaum wahrscheinlich.

Belastender Niedrigzins

Doch dann kam die Finanzkrise und mit ihr die Phase niedriger Zinsen. Da die Versicherungswirtschaft ihren Kunden in den vergangenen Jahrzehnten Renditen von nicht selten mehr als 7,0% versprochen hatte und bei vielen Policen bis zu 4,5% verbindlich zahlen musste, klafft nun eine Lücke zwischen Zahlungsverpflichtung und erzielbaren Kapitalerträgen. Entsprechend groß sind die Klagen der Branche: Man müsse die Zahlungen reduzieren, viele Unternehmen seien sogar in ihrer Existenz bedroht.

Die Politik handelte schnell: Noch kurz vor Jahreswechsel sollte ein neues Gesetz die Versicherungswirtschaft massiv entlasten. Kunden sollten nur von den stillen Reserven bei Aktien, Immobilien und vergleichbaren Anlageprodukten profitieren, hingegen sollten festverzinsliche Wertpapiere – das wichtigste Anlageprodukt der Branche – ausgeklammert werden. Und das wäre teuer geworden: Schätzungen zufolge hätten die Versicherer so bis zu 70 Mrd.€ gespart, selbst die konservativ rechnende Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) taxiert den „Wert“ der geplanten gesetzlichen Neuregelung auf 37 Mrd.€. Denn schließlich sind die stillen Reserven bei Rentenwerten angesichts des Zinsrückgangs der vergangenen Jahre mittlerweile auf Rekordwerte angestiegen.

Nach dem Veto des Bundesrats dürften sich die Politiker vor der Bundestagswahl kaum noch auf einen Kompromiss einigen. Dennoch sollten bestehende Verträge unter die Lupe genommen werden. Sofern die bei Vertragsabschluss prognostizierten Leistungen zumindest derzeit eingehalten werden – erkennbar anhand der jährlichen Vertragsmitteilung der Assekuranz –, besteht vorerst kein Handlungsbedarf. Werden die Prognosen aber seit Jahren verfehlt, sollte über eine Vertragsstilllegung nachgedacht werden – insbesondere, wenn bereits anderweitig ausreichend Versicherungsschutz besteht.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2013; 38(06):16-16