Prof. Dr. Reinhard Herzog
Alternative: Verkauf und Wiederanlage
Verkauft er die Anleihe jedoch zum aktuellen Preis, stehen ihm – ohne Berücksichtigung von Spesen – 11.000€ zur Wiederanlage zur Verfügung. Investiert er das Geld bei einem zinsstarken Anbieter wie etwa der dem deutschen Einlagensicherungsfonds angeschlossenen IKB direkt, bekommt er für ein Festgeld mit zwei Jahren Restlaufzeit 1,8% p.a. gutgeschrieben – und das auf die Gesamtsumme. In zwei Jahren verfügt er also über ein Kapital inklusive Zinseszinsen von 11.400€ und selbst unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer bleiben immer noch 11.295€ – mithin fast 450€ mehr als mit der Anleihe.
Schwieriger wird die Rechnung, wenn die Anleihe steuerlich nicht als „Altbestand“ eingestuft ist. Denn in diesem Fall unterliegen Kursveränderungen ebenfalls der Abgeltungssteuer. Um hier mögliche Vorteile zu ermitteln, müssen Anleger die Varianten „Sofortiger Verkauf und Wiederanlage“ sowie „Fortführung der Anlage bis zur Fälligkeit“ gegenüberstellen. Wurde die Anleihe z.B. zu einem Kurs von 106% erworben, werden beim sofortigen Verkauf zu 110% nicht 11.000€ gutgeschrieben, sondern lediglich rund 10.895€. Im Falle der Wiederanlage zu 1,8% werden daraus nach Steuern 11.186€. Wird die Anlage hingegen fortgeführt, nimmt der Anleger bis zur Fälligkeit 1.150€ als Zinsen ein. 600€ davon bleiben durch den dann eintretenden Kursverlust steuerfrei. Unter Berücksichtigung des Rückzahlungsbetrags von 10.000€ werden ihm letztlich insgesamt 11.005€ gutgeschrieben. Hier lohnt also ein schneller Verkauf kaum noch.
Ähnliche Rechnungen lassen sich derzeit bei vielen anderen Papieren mit hohem Nominalzins, vergleichsweise kurzer Restlaufzeit und niedriger Rendite vornehmen, insbesondere, wenn es sich steuerlich um Altbestände handelt. Günstiger wird die Lage lediglich dann, wenn auch der Nominalzins eher niedrig ist, sodass sich der Kurs nicht allzu weit vom späteren Rückzahlungspreis entfernt hat.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2013; 38(06):15-15