Prof. Dr. Reinhard Herzog
Gesunde Kunden
Das Geschäft rechnet sich für den Versicherer dennoch: Da sich meist junge, gesunde Menschen zu den Discount-Offerten versichern, sind die Leistungsverpflichtungen zumindest anfangs überschaubar. Doch die Versicherten werden älter, die abgerufenen Leistungen steigen. Und hier haben es die Versicherer einfach: Sie erhöhen die Prämien – was nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht nur zulässig, sondern sogar vorgeschrieben ist. Verschärft wird diese Problematik jedoch durch die Taktik mancher Unternehmen, die Prämien für Neueinsteiger weiterhin niedrig zu halten: Bisherige Tarife werden schlichtweg nicht mehr angeboten, stattdessen bringt man – wiederum billige – Neueinsteigerprodukte auf den Markt. Die geschlossenen Tarife „vergreisen“, da keine jungen, gesunden Beitragszahler mehr aufgenommen werden. Prämiensteigerungen selbst im zweistelligen Bereich sind für Bestandskunden keine Seltenheit.
Keine Alternative stellt im Regelfall die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung dar, können die erforderlichen rechtlichen Hürden doch kaum überwunden werden. Aber auch der Wechsel zu einem anderen Unternehmen ist für Kunden mit Vertragsabschluss bis Ende 2008 kein Thema, da die vom Versicherer angesammelten Altersrückstellungen dabei verloren gehen. Erst bei neuen Policen können sie übertragen werden – wobei auch hier die schlechte Vergleichbarkeit der Tarife meist zu Verlusten führen wird.
Überaus sinnvoll ist es hingegen, in regelmäßigem Turnus beim Versicherer nachzufragen, ob der aktuelle Versicherungstarif immer noch neu angeboten wird oder bereits geschlossen wurde. Im zweiten Fall ist, sofern möglich, ein Wechsel in einen aktuellen Tarif dringend anzuraten, sofern die weiteren Rahmenbedingungen – also insbesondere das Leistungsspektrum – den eigenen Vorstellungen entsprechen. Verweigert der Versicherer einen solchen Wechsel mit dem Hinweis, dass die neu angebotenen Tarife nicht vergleichbarseien, bietet sich als Lösung der Umstieg auf einen Vertrag mit größerem Leistungsumfang an, verbunden mit einem Verzicht auf einzelne Bausteine, z.B. die Unterbringung im Einbettzimmer im Krankenhaus.
Aber auch bei bestehenden Verträgen ist ein gelegentlicher Blick auf die abgeschlossenen Vertragsbestandteile sinnvoll: Ein hohes Kranken-/Krankenhaustagegeld ist aufgrund des erreichten Lebensstandards oft verzichtbar, auch mit einem höheren Selbstbehalt oder dem sog. Primärarztmodell lassen sich die Kosten reduzieren.
Wenn jedoch die Prämien das verkraftbare Maß überschreiten, ist schließlich der unter bestimmten Voraussetzungen mögliche Wechsel in den „Basistarif“ bzw. den „Standardtarif“ oft noch ein Ausweg. Hier sind die Prämien auf den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt, aufgebaute Altersrückstellungen werden angerechnet. Der Nachteil: Auch die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung, was bei Arztabrechnungen nicht selten zu Problemen führt.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2013; 38(07):16-16