Ausländische Quellensteuer

Rückerstattung nach dem Zufallsprinzip


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Unternehmensanleihen und Aktien gelten gerade derzeit als attraktive Form der Geldanlage. Hat der Emittent seinen Sitz im Ausland, wird der Erfolg aber oft geschmälert: Ausschüttungen werden vielfach mit einer Quellensteuer belastet, die längst nicht in jedem Fall erstattet wird.

Verlorener Ertrag

Geht die ausländische Quellensteuer jedoch darüber hinaus, wird es schwierig: Manche Länder bieten keinerlei Erstattungsmöglichkeit, andere setzen so hohe Hürden, dass es sich nur bei erheblichen Anlagesummen lohnt, das Verfahren zu durchlaufen. So muss sich der Anleger bei spanischen Anleihen erst einmal eine eigene Software vom Server der dortigen Steuerverwaltung installieren – selbstverständlich in spanischer Sprache. Damit ist zunächst eine temporäre spanische Identifikationsnummer zu kreieren, dann müssen die Daten auf einem mehrseitigen Formular eingetragen werden. Abgefragt wird hier u.a. die spanische Steuernummer des auszahlenden Unternehmens – die erst mühsam zu recherchieren ist. Das Ganze erfordert dann noch eine Bestätigung durch die Hausbank und im Anschluss viel Geduld: Die ausgedruckten Formulare werden per Post nach Spanien geschickt und es können bis zu drei Jahre vergehen, bis eine Reaktion erfolgt.Hilfe von Dritten können Anleger nur im Einzelfall erwarten: Banken und Sparkassen halten sich aus der schwierigen Materie meist heraus, Unterstützung bieten unter anderem die Internetseiten der Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) unter www.dsw-info.de und des Bundeszentralamts für Steuern unter www.bzst.bund.de, wobei die hier gemachten Angaben keinesfalls immer aktuell sind. Denn die Bestimmungen werden oft kurzfristig geändert, auch auf Detailfragen – z.B. Erträge aus bestimmten, besonders geförderten Anleihen – kann wegen der Komplexität der Verfahren kaum eingegangen werden. Unterstützung bieten außerdem – gegen Honorar – darauf spezialisierte Steuerberaterkanzleien.

Als Ausweg meiden daher viele Anleger Papiere aus Ländern mit hohem Quellensteuerabzug, selbst wenn man sich damit Kurschancen vergibt. Alternativ bietet es sich an, entsprechende Engagements kurz vor dem Ausschüttungstermin zu lösen und die Papiere danach erneut zu erwerben – falls die anfallenden Spesen niedriger sind als die Nachteile durch die Quellensteuer. Zudem kann natürlich gänzlich auf eine Rückforderung der Quellensteuer verzichtet werden, was insbesondere bei „schwierigen“ Ländern und kleineren Beträgen meist noch die beste Lösung darstellt.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2013; 38(08):16-16