Prof. Dr. Reinhard Herzog
Marktlage entscheidet
Der angebotene Kurs richtet sich grundsätzlich nach der aktuellen Marktlage. Dies bedeutet, dass während der Öffnungszeiten der Präsenzbörsen und des Xetra-Handels meist Kurse gestellt werden, die sich eng an der jeweils aktuellen Notierung orientieren, meist mit einem geringen Abschlag (bei Kauf) bzw. Zuschlag (bei Verkauf) zum Referenzkurs. Außerhalb der Öffnungszeiten kann es indes zu größeren Abweichungen kommen, denn hier handelt der Makler auf eigenes Risiko: Um keine Verluste zu machen, muss er stets so teuer anbieten, dass er die Papiere – soweit nicht im Eigenbestand vorhanden – mindestens zum selben Kurs erwerben kann. Umgekehrt darf er für ein Wertpapier nur so viel bezahlen, dass er beim Weiterverkauf immer noch im Plus ist.
Unproblematisch ist dies, wenn der Markt bzw. ein Einzelwert keine bedeutenden Kursschwankungen aufweist. Dann wird der angebotene Kurs auf ähnlichem Niveau liegen wie zuletzt an der Präsenzbörse bzw. im Xetra-System. Meldet ein Unternehmen aber nach Börsenschluss z.B. einen Gewinneinbruch, sind größere Abweichungen durchaus möglich. Meist sind die Kurse jedoch immer noch attraktiver als am darauf folgenden Börsentag.
Während hier schnelle Transaktionen zu fairen Preisen durchaus interessant erscheinen, kommt es bei Wertpapierkäufen bzw. -verkäufen tagsüber auf die Details des Angebots an. Eignet sich der geplante Auftrag aufgrund seiner Größenordnung grundsätzlich für den außerbörslichen Handel, sollten die verlangten Spesen und der angebotene Kurs geprüft werden. Insbesondere bei kleineren Aufträgen lohnt sich meist der außerbörsliche Abschluss, während bei einem größeren Auftrag in DAX-Titeln z.B. die Grundgebühr keine Rolle spielt. Wichtiger ist hier der Abrechnungskurs: Anleger sollten stets die aktuellen Realtime-Kurse miteinander vergleichen, die von einer Nachfrage bzw. einem Angebot unterlegt sind. Denn viele Institute veröffentlichen Kurse nur mit Zeitverzögerung, was an Tagen mit heftigen Kursschwankungen zu einem bösen Erwachen führen kann.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2013; 38(14):16-16