Ferienimmobilien

Entwarnung an Spaniens Küsten


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Eigentümer von Ferienimmobilien in Spanien können aufatmen: Das gefürchtete Küsten­schutzgesetz wurde nach langen Debatten entschärft, die drohende Enteignung von strand­nahen Immobilien ist zumindest vorerst vom Tisch. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten.

Drohender Abriss

Bis 2004 fand das Küstenschutzgesetz wenig Beachtung bei Einheimischen und Urlaubern. Dies änderte sich mit den Neuwahlen: Die siegreichen Sozialisten verlangten eine konsequente Umsetzung der Bestimmungen und stützten sich auf ein Urteil des spanischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1991, das die Rechtmäßigkeit des Küstenschutzgesetzes bestätigte.

Internationale Interventionen und der drohende Fristablauf im Jahr 2018 führten mittlerweile jedoch zu einem Umdenken. Das Küstenschutzgesetz wurde in einem neuen Gesetz (Protección y Uso Sostenible del Litoral) der­gestalt revidiert, dass nunmehr eine weitere Übergangsfrist von meist 75 Jahren für Immobilien in der Schutzzone 1 gilt. Gleichzeitig wurden damit 12 komplette Stadtteile nachträglich legalisiert, die in den 1970er- Jahren speziell für Touristen errichtet worden waren, etwa Wohnsiedlungen an der Costa Brava. Bei Immobilien in der Schutzzone 2 wurde das Modernisierungsverbot aufgehoben, lediglich Erweiterungen sind nach den neuen Bestimmungen un­zulässig.
Während Umweltschützer nun einen neuen ausufernden Bauboom fürchten, sind die Eigen­tümer der betroffenen Ferien­immobilien hochzufrieden. Denn ihre Immobilien haben nunmehr wieder an Wert gewonnen, die rechtlichen Unsicherheiten sind zumindest vorerst beseitigt. Unklarheit herrscht lediglich in Hinblick auf bereits erfolgte Abrissmaßnahmen, die insbesondere auf den Balearen schon mehrfach für Schlagzeilen gesorgt haben. Experten gehen derzeit davon aus, dass betroffene Eigentümer keinen Anspruch auf Entschädigung haben, selbst wenn sie beim Kauf bzw. Bau der Immobilie in treuem Glauben gehandelt hatten.

Das Beispiel Spanien zeigt jedoch, dass ausländisches Recht für deutsche Investoren oft ein bedeutender Unsicherheitsfaktor sein kann. Denn Mitte der 1990er-Jahre waren allenfalls Insider darüber informiert, welche Konsequenzen das in aller Stille eingeführte Küstenschutzgesetz haben würde, zudem rechnete niemand mit einer Umsetzung der Bestimmungen. Vor dem Kauf eines Ferienobjekts – und dies gilt nicht nur für Spanien – sollten sich Interessenten also sehr genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und dabei ggf. auch anwaltliche Hilfe beanspruchen, schützt dies doch vor späteren bösen Überraschungen.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2013; 38(15):16-16