Prof. Dr. Reinhard Herzog
Europa in Gefahr
Und nicht nur das: Der Fall Zypern hat zu Überlegungen geführt, Sparer künftig generell an den Sanierungskosten von Banken zu beteiligen. Diskutiert wird, lediglich die Sicherungsgrenze von 100.000€ zu manifestieren und alle anderen Forderungen an Banken im Rahmen eines „Kaskadenverfahrens“ abzuwickeln. Danach haften zuerst die Aktionäre des jeweiligen Instituts. In der nächsten Stufe sind die Anleihebesitzer betroffen, deren Forderungen aus Schuldverschreibungen – dies gilt auch bisher bereits – reduziert oder gar wertlos werden könnten. Erst dann sind Spareinlagen von mehr als 100.000€ gefährdet, bei denen es zu einer quasi staatlich verordneten Reduzierung kommen könnte. Auch die Bundesregierung soll diesem Vorhaben durchaus nicht abgeneigt gegenüberstehen, wobei bisher noch nicht über die Rolle der bestehenden Sicherungseinrichtungen diskutiert wurde.
Zwar sehen es Experten als recht unwahrscheinlich an, dass es in Deutschland zu solch massiven Einschnitten kommen könnte. In anderen europäischen Staaten sind derartige Schritte jedoch im Fall einer neuerlichen schwerwiegenden Finanzkrise durchaus denkbar. Anleger, die größere Kapitalvermögen europaweit streuen, sollten sich also Gedanken über eine entsprechende Strategie zur Risikoreduzierung machen. Grundregel dabei ist das Einhalten bestehender Sicherungsgrenzen, im Regelfall also die Höchstanlage von 100.000€ je Institut. Wissen sollte man auch, dass Schuldverschreibungen eines Kreditinstituts weder bisher noch künftig durch die Einlagensicherung abgedeckt sind. Selbst wenn hier oft besonders attraktive Renditen geboten werden, steht an erster Stelle ein Blick auf die Bonität des Emittenten.
Während für Anlagen bei einem Kreditinstitut die Sicherungsproblematik zum Tragen kommt, spielt sie bei Investments über ein Kreditinstitut grundsätzlich keine Rolle. Wer z.B. in Aktien oder Unternehmensanleihen investiert, ist nur von der Sicherheit dieser Anlagen abhängig, nimmt die depotführende Bank doch nur die Rolle des Dienstleisters ein. Gleiches gilt für Investmentfonds – selbst dann, wenn sie von der Fondsgesellschaft der jeweiligen Bank geführt werden.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2013; 38(16):16-16