Prof. Dr. Reinhard Herzog
Kein Wettbewerb
So nutzen einzelne Anbieter der Branche die weitverbreitete Meinung aus, dass eine „gute“ Beerdigung mindestens 5.000€ kosten muss, aber durchaus auch 10.000€ und mehr kosten kann. Entsprechend werden die Mitarbeiter oftmals geschult, mit ausgeklügelten Verkaufsstrategien möglichst viel Luxus auf die Friedhöfe zu bringen. Aussagen wie „Hat es denn der Verstorbene verdient, dass Sie jetzt auf 1.000€ achten?“ oder Hinweise darauf, dass beim unlängst verstorbenen Branchenkollegen „selbstverständlich“ ein teurer Luxussarg für 5.000€ gewählt wurde, tragen zur Verunsicherung der Angehörigen bei, die sich schon aus Pietätsgründen in einer Zwangslage befinden – und entsprechend teuer einkaufen.
Lohnend ist dies für den Verkäufer allemal: Da ein Wettbewerb in der Branche praktisch nicht stattfindet, wird etwa bei Särgen mit Handelsspannen zwischen 200% und 800% kalkuliert – Beträge, die in kaum einer anderen Branche möglich wären. Auch die Preise für Dienstleistungen werden nur selten hinterfragt: Die Innenausstattung eines Sarges kann bei durchaus vergleichbarer Ausführung für 80€ wie auch für über 300€ zu haben sein. Für die Ausschmückung der Trauerhalle können zwischen 50€ und 500€ anfallen und eine Seebestattung mit Urnenversenkung kann mit 670€ bis über 30.000€ zu Buche schlagen.
Das Problem dabei: Zwar gibt es vergleichende Internetportale und viele Bestatter veröffentlichen auch ihre Preise auf der Homepage. Dennoch werden Kostenvoranschläge praktisch nie einem konkreten Vergleich unterzogen, denn schließlich dominiert zu diesem Zeitpunkt eine gewisse Hektik, zudem will sich niemand nachsagen lassen, auch noch im Todesfall um „den letzten Euro“ zu feilschen. Vielmehr wird der Bestattungsunternehmer als Autorität angesehen, dessen Empfehlungen kritiklos angenommen werden.
Dennoch gibt es mehrere Möglichkeiten, dem „Kostenkartell“ zumindest teilweise zu entkommen, sieht man einmal von den per Satzung festgeschriebenen öffentlichen Gebühren ab. So setzt sich das Angebot eines Bestattungsunternehmens aus einer Vielzahl von Einzelpositionen zusammen – angefangen von der Abwicklung der Behördengänge und der eigentlichen Beerdigung bis hin zum Kauf von Blumenschmuck und der Abmeldung bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Während es in vielen Fällen sinnvoll ist, die Aufgabe selbst dann in die erfahrenen Hände eines professionellen Dienstleisters zu legen, wenn dieser dafür auch vom Leistungsanbieter eine zusätzliche Provision erhält, lassen sich bei einigen Leistungen durch eigene Erledigungen beträchtliche Kosten sparen. Dies gilt etwa für den Blumenschmuck, um den sich die „Hausgärtnerei“ sicher ebenso gerne – und oft preiswerter – kümmert.
Regelmäßig kein Thema ist das Verhandeln mit einem oder sogar mehreren Bestattungsunternehmen um die Preise. Hier raten die Experten der Verbraucherzentralen, nach Möglichkeit einen Freund oder Bekannten einzuschalten, der ein wachsames Auge auf die Kalkulation hat. Auch wenn dies aus Pietätsgründen für viele Hinterbliebene problematisch sein wird, sollten sich die Angehörigen zumindest im Vorfeld über die voraussichtlichen Aufwendungen abstimmen. Hierzu zählen Fragen nach der Qualität des Sarges ebenso wie nach der Abwicklung der Trauerfeier und der Ausstattung von Aufbahrungshalle und Grab. Derart vorbereitet, lassen sich im Gespräch mit dem Bestattungsunternehmen bereits klare Linien ziehen, die letztlich Kosten sparen helfen. Auch etwas „Fachwissen“ – das man sich u.a. im Internet (z.B. unter www.bestatterweblog.de ) aneignen kann – schadet nicht.
Wichtiger Kostenvoranschlag
In jedem Fall sollte ein kompletter Kostenvoranschlag verlangt werden, dessen Einhaltung dann anhand der späteren Rechnung überprüft werden kann. Ohnehin sollte den Ausführungen auf der Rechnung nicht blind vertraut werden: Manche schwarze Schafe der Branche missbrauchen das Vertrauen der Hinterbliebenen, indem sie z.B. qualitativ minderwertige Ausstattungen verwenden, aber den vollen Preis berechnen. Immer wieder Schlagzeilen machen auch pietätlose Einäscherungen im Ausland, die zum vollen – deutschen – Preis abgerechnet werden. Auch bei Blumen werden schon einmal höhere Kosten angesetzt als tatsächlich anfallen. Die Kontrollmöglichkeiten der Hinterbliebenen sind eng begrenzt, allerdings sollten zumindest ungewöhnlich hohe Diskrepanzen hinterfragt bzw. reklamiert werden.
Mit der Bestattung ist ein Todesfall jedoch noch längst nicht abgeschlossen. So wetteifern zahlreiche Unternehmen – angefangen von Gärtnereien über Friedhofsverwaltungen bis hin zu Pfarrämtern – um die Grabpflege, für die nur allzu gerne V erträge mit bis zu 30-jähriger Laufzeit gegen Einmalzahlung angeboten werden. Die Beträge hierfür können sich sehen lassen: Zwischen 10.000€ und über 30.000€ kann ein solcher langfristiger Grabpflegevertrag kosten – wobei die Anbieter mit umfangreichen Auflistungen ihrer Dienstleistungen die Kunden in dem guten Glauben wiegen, es würden optimale Leistungen erbracht.
Hier ist nach dem Tod aber erst einmal keine Eile geboten. Vielmehr können sich die Hinterbliebenen in aller Ruhe um die Abwicklung kümmern und verschiedene Angebote einholen. Gute Dienste leisten dabei auch Gespräche mit anderen Betroffenen, die bereits entsprechende Aufträge erteilt haben. Grundregel dabei: Die Kosten sollen in einem angemessenen Verhältnis zu den beauftragten Leistungen stehen. Handelt es sich z.B. um ein vollständig mit einer Platte abgedecktes Reihengrab, sollte lediglich gelegentlicher Blumenschmuck sowie eine regelmäßige Reinigung zu berechnen sein. Wird jedoch eine umfangreiche Bepflanzung gewünscht, fallen hierfür zwangsläufig höhere Kosten an.
Ein bedeutender Kritikpunkt bei Grabpflegeverträgen gegen Einmalzahlung ist im Übrigen die Verwendung des Kapitalbetrags: Viele Verträge sehen vor, dass sie nach z.B. 30 Jahren auslaufen, ohne dass die Auftraggeber bzw. deren Nachkommen ein Recht auf Auszahlung eines eventuellen Guthabens oder auch nur auf konkrete Abrechnung haben. Eine solche Regelung ist rechtlich umstritten, auf jeden Fall aber nicht transparent. Vorteilhafter sind Verträge, bei denen das Kapital/Aufwandsverhältnis regelmäßig überwacht wird. So sehen viele Verträge von Friedhofsgärtnereien vor, dass spätestens nach der Hälfte der Vertragslaufzeit das verbliebene Kapital kontrolliert wird und die Grabpflege entweder entsprechend intensiviert oder zurückgeschraubt wird.
Zu Lebzeiten selbst vorsorgen
Die wohl einfachste und auch unter Pietätsgesichtspunkten sicher sinnvollste Methode, den meisten Problemen aus dem Weg zu gehen, ist zweifellos die rechtzeitige eigene Vorsorge. Bereits zu Lebzeiten sollte sich jeder nicht nur Gedanken um seinen Nachlass und das Testament machen, sondern sich auch über die Abwicklung der Beerdigung und die damit verbundenen Folgeaufwendungen im Klaren sein.
So bieten die meisten Bestattungsunternehmen Vorgespräche an, bei denen auch konkrete Vereinbarungen getroffen werden können – und dies ohne den moralischen Druck der unmittelbar anstehenden Beisetzung. Vorteilhaft sind in diesem Zusammenhang Mitgliedschaften des Anbieters in anerkannten Verbänden, etwa im Fachverband Bestattungsgewerbe, in dem rund 80% der Anbieter organisiert sind und die für die Seriosität sprechen. Hier werden auch Vorsorgeverträge angeboten, vergleichbar mit einem Treuhandkonto, auf die die voraussichtlichen Bestattungs- und ggf. Grabpflegekosten bereits zu Lebzeiten eingezahlt werden. Hat der Verstorbene dann auch noch die Details seiner Bestattung geklärt, müssen sich die Angehörigen letztlich darum nicht mehr kümmern.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2013; 38(21):15-15