Was bedeutet eigentlich...?

Stundenlohn


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Rechenbasis

Prinzipiell geht die klassische Stundenlohnberechnung von einem theoretischen Jahresstundenvolumen aus, das sich aus der Wochenstundenzahl mal 52,14 (=52 plus ein Siebtel) Wochen im Jahr ergibt. 52 plus eine siebtel Woche sind genau 365 Tage, das macht bei einer 40- Stunden-Woche 2.085,7 Stunden im Jahr oder 173,8 Stunden pro Monat. Vereinfacht wird oft mit 52 Wochen (=364 Tage) bzw. dann 2.080 Stunden gerechnet. So erklären sich die 173 Stunden je Monat, auf die im Bundesrahmentarifvertrag Bezug genommen wird. Dies ist dann u.a. die Rechenbasis für den Stundenlohn bzw. die Vergütung von Überstunden. Letztere werden mit prozentualen Zuschlägen auf den regulären Stundenlohn versehen, von 25 % für Mehrarbeit bis 50 Wochenstunden, 50 % für Mehrarbeit über 50 Wochenstunden und Nachtarbeit sowie 85 % an Sonn- und Feiertagen.

8,50€ Mindestlohn für 40 Wochenstunden bedeuten monatlich rund 1.477€ brutto auf dem Lohnzettel, und zwar für 12 Monate (also mit bezahlten Urlaubs- und Krankheitszeiten), aber ohne „Sonderzahlungen“ wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Daher auch der Name „Sonderzahlungen“. Leistungsprämien und weitere freiwillige Leistungen bleiben ebenfalls außen vor.

Mit zurzeit 1.643,00€ in der untersten Tariflohngruppe für PKA errechnet sich, bei 13 Gehältern, ein Stundenlohn von 10,24€, also deutlich über dem diskutierten Mindestlohn.

Ein Stundenlohn von 17,50€ für die PTA wäre gleichbedeutend mit 3.041,67€ monatlich (exakt auf Basis von 365 Tagen). Pro Jahr wären es – mal 12 – 36.500€; rechnet man allerdings dieses Jahresgehalt auf die tariflichen 13 Gehälter herunter, landet man bei 2.807,69€, das wären zurzeit 13,8% über der höchsten Tarifstufe (=2.467,00€).

Bezahlt versus tatsächlich gearbeitet

Real im Betrieb gearbeitet wird weit weniger. Von den 2.086 Stunden gehen der Urlaub ab (Tarif: 33 Tage als 6-Tage-Woche gerechnet), ggf. bezahlter Bildungsurlaub (Tarif: 6 Tage in zwei Jahren für pharmazeutische Kräfte, sonst 3 Tage), Freistellungen aus besonderen Anlässen sowie individuelle Krankheitstage. Es bleiben somit im Schnitt die „berühmten“ 1.700 bis 1.750 real geleisteten Jahresstunden. Die effektiven Kosten je geleistete Stunde sind demzufolge zusammen mit den Sozialnebenkosten in Höhe von rund 25 % weit höher (dazu an anderer Stelle mehr).

Das hört sich alles ganz schön kompliziert an. Manche Betriebe ziehen daraus ihre eigenen Lehren und rechnen konsequent auf Stundenbasis ab: Es gibt vereinbarte Jahresarbeitsstunden.

Das wären z.B. die erwähnten 2.086 Stunden je Vollzeitstelle. Davon sind die Feiertage im jeweiligen Jahr abzuziehen (8 Stunden je Tag bei einer 40-Stunden-Woche; teilweise gibt es halbe Tage wie Heiligabend oder Silvester). Je nachdem, wie die Feiertage Jahr für Jahr liegen, sind das meist um die 8 bis 10 Tage (64 Stunden bis 80 Stunden).

Alles in allem ist das die fairste Lösung, vor allem bei Beschäftigungen nur an einzelnen Wochentagen, bei denen man andernfalls mal „Glück“ oder eben „Pech“ hat. Weiterhin wird der in Arbeitsstunden ausgedrückte Jahresurlaub (z.B. 240 Stunden) abgezogen. Es resultiert die Soll-Arbeitsstundenzahl im Jahr, und auf dieser Basis wird gerechnet und geplant.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(03):8-8