Prof. Dr. Reinhard Herzog
Vorsicht wird vergessen
Mittlerweile finden sich auch zunehmend Mails, die auf die Vergesslichkeit des Kunden bauen. So werden derzeit u.a. aus Österreich seriös anmutende Rechnungen verschickt. Man habe z.B. regionale Internetwerbung gebucht, die nach einem kostenfreien Jahr jetzt mit 50€ p.a. bezahlt werden müsse. Die Durchführung der Werbemaßnahmen könne man prüfen, indem man seinen Firmennamen und -ort bei Google eingibt. Sucht man nach dem Rechnungssteller, findet man neben einer Homepage viele Links zu Pressemitteilungen, die die Seriosität des Angebots zumindest auf den ersten Blick suggerieren sollen.
Tatsächlich vertrauen die Betrüger darauf, dass ein gewisser Teil der Angeschriebenen ohne weitere Überprüfung bezahlt. Auch auf Beschwerden oder Nachfragen wird meist dreist behauptet, dass bei Nicht-Zahlung mit Betrugsanzeige und Schufa-Eintrag reagiert wird.
Allerdings gibt es durchaus Möglichkeiten, derartige Machenschaften zu erkennen, z.B. anhand der Rechnung selbst: Adressen sind oft falsch, was sich mittels Google-Recherche meist schnell feststellen lässt. Über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern (www.bzst.de) kann die Umsatzsteuer-ID überprüft werden. Auch der Ansatz des deutschen Mehrwertsteuersatzes ist bei einem Rechnungssteller aus dem Ausland zumindest „verdächtig“. Hilfen findet man oft auch in Foren (z.B. www.antispam-ev.de). Selbst reagieren sollte man jedoch in keinem Fall, allenfalls eine Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft kann überlegenswert sein.
Bewährt hat sich in diesem Zusammenhang auch eine sorgfältige „Buchführung“, z.B. mithilfe einer Excel-Datei: Hier werden alle erteilten Aufträge, eingegangenen Verträge und in Anspruch genommenen Dienstleistungen – vom Zeitschriftenabo bis zur Internetprogrammierung – penibel eingetragen. Somit lässt sich auf einen Blick erkennen, ob möglicherweise eine Geschäftsverbindung besteht oder bestanden hat, welche Kosten vereinbart wurden und wer der Ansprechpartner ist. Werden parallel dazu sämtliche schriftlichen Unterlagen geordnet abgelegt, erspart dies bei eingehenden Rechnungen von unbekannten Adressen manchen Zweifel.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(07):14-14