AWA-Rückblick

Nachrichten in aller Kürze


Claudia Mittmeyer

Apotheker hatten bislang nur die Alternative, Kreditkarten abzulehnen und damit als rückständig zu gelten oder vor allem bei verschreibungspflichtigen Medikamenten draufzuzahlen. Das wird sich wohl ändern: Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass die Bearbeitungsgebühren der Kreditkartenunternehmen gedeckelt werden sollen. Stimmt der EU-Ministerrat dem zu, würden die Gebühren in naher Zukunft bei höchstens 0,3% des Kaufpreises liegen.

Wer die oft von wenig Sachkenntnis geprägten Äußerungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Schulpolitik verfolgt hat, der ahnt schon, wie deren Vorschläge zum Apothekenmarkt aussehen. Vorerst noch (!) auf Griechenland begrenzt, forderte die OECD – mittlerweile erfolgreich – die Abschaffung des Fremd- und Mehrbesitzverbots sowie den Verkauf von OTC-Produkten außerhalb der Apotheke. Dass die OECD die Situation in Deutschland anders beurteilt, dürfte wohl ein frommer Wunsch bleiben...

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Bundesgesund­heitsminister Hermann Gröhe wird bei der Pflege liegen. Hier plant Gröhe u.a. die Einführung neuer Pflegestufen und mehr Geld für die Pflege zu Hause. Dafür soll der Beitragssatz zunächst ab 1. Januar 2015 um 0,3%-Punkte und später um nochmals 0,2%-Punkte auf dann 2,55% bzw. 2,8% für Kinderlose steigen.

Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. haben dem Bundesversicherungs­amt die Barmer GEK und die Techniker Krankenkasse gemel­det und um eine aufsichtsrechtliche Prüfung gebeten. Diesen wird vorgeworfen, dass sie auf ihren Homepages Broschüren zur HPV-Impfung anbieten, in denen vor der Anwendung der Impfung außerhalb von klinischen Studien und vor unklaren Nebenwirkungen gewarnt sowie die Wirksamkeit der Impfung insgesamt infrage gestellt wird.

Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie des­halb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden – so ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (10 AZR 637/13).

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(08):2-2