Prof. Dr. Reinhard Herzog
Richtige Absicherung der Immobilie
Für den Versicherungsschutz einer Immobilie kommen unterschiedliche Policen in Betracht: Die Gebäudeversicherung deckt Schäden durch Sturm und meist auch Hagel am Gebäude selbst ab. Wird z.B. das Dach abgedeckt, stürzt ein offener Schornstein oder eine Mauer ein oder werden feste Bestandteile des Hauses zerstört, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Gleiches gilt für Folgeschäden, z.B. wenn durch zerstörte Fenster Regen eindringt. Versichert sind aber nur das Gebäude selbst und direkte Nebengebäude, nicht z.B. die Gartenlaube oder der Gartenzaun, für die Sondervereinbarungen getroffen werden müssen. Gerade bei der Gebäudeversicherung lohnt es sich, die bestehende Police auf Aktualität hin zu überprüfen, bieten die neueren Verträge doch einen oft wesentlich weiter reichenden Schutz.
Eine Elementarschadenversicherung ist erforderlich, sollen auch Risiken wie Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch und Ähnliches abgedeckt werden. Wichtig dabei: Die meisten Gesellschaften versichern nur dann, wenn noch niemals ein Schaden eingetreten ist und keine konkrete Gefährdung besteht. Liegt ein Objekt jedoch im Einzugsbereich eines überschwemmungsgefährdeten Flusses, wird der Versicherungsschutz oft abgelehnt oder zu extrem hohen Preisen angeboten.
Die Hausratversicherung deckt Schäden durch Sturm und vielfach auch Hagel am beweglichen Hausrat ab. Im Rahmen der Außenversicherung tritt die Police innerhalb festgelegter Grenzen auch für Schäden ein, die dem Versicherten unterwegs entstehen. Antennen, Markisen und andere außen am Haus angebrachte Sachen sind indes meist nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen versichert. Auch hier sollte man auf die Aktualität der Vertragsbedingungen achten.
Die Geschäfts- und Betriebsversicherung deckt – soweit ausdrücklich vereinbart – Schäden durch Sturm und Hagel am Inventar der Apotheke ab, wobei die Versicherungsbedingungen gerade hier sehr individuell gestaltet werden können. Möglich ist auch die Kombination mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung, die für die Kosten während einer durch Aufräumarbeiten bedingten Schließung der Apotheke aufkommt.
Die Kfz-Teilkaskoversicherung haftet für Sturm- und Hagelschäden am eigenen Auto, z.B. durch herabstürzende Äste oder umherfliegende Dachziegel. Allerdings kommt die Versicherung nicht – wie etwa bei einem Unfall – für Folgekosten z.B. für einen Mietwagen auf, zudem wird nur der Zeitwert abgedeckt. Für eventuelle mittelbare Schäden, etwa durch das Ausweichen vor heruntergefallenen Dachziegeln, ist die Vollkaskoversicherung erforderlich.
In Betracht kann aber auch die Haftpflichtversicherung des Gebäudeeigentümers kommen. Fällt z.B. ein morscher Baum auf das Haus des Nachbarn, wird dieser Schaden abgedeckt. Voraussetzung ist allerdings hier, dass der Versicherte nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Kannte er das Problem bereits seit Längerem, kann die Assekuranz die Zahlung verweigern und der Geschädigte muss sich direkt an den Immobilieneigentümer halten.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(08):16-16