Laufzeitanlagen

Der Zinseszins wird gerne unterschlagen


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Seit Tagesgelder oft weniger als 0,5% Jahresertrag bringen, suchen viele Anleger nach Alter­nativen. Festgelder, angelegt auf z.B. drei oder vier Jahre, bieten wesentlich höhere Zinsen – bergen aber auch zusätzliche Risiken. Denn die Banken kalkulieren sehr unterschiedlich.

„Wertzuwachs“ ist Augenwischerei

Für den Laien kaum durchschaubar sind dabei Formulierungen, die lediglich den Wertzuwachs ausweisen. Bringt eine Geldanlage über zehn Jahre Laufzeit z.B. „30% Wertzuwachs“, signalisiert dies auf den ersten Blick einen Zinssatz von 3,0% pro Jahr – was als vergleichsweise attraktiv anzusehen ist. Tatsächlich liegt der Zinssatz jedoch nur bei 2,64%, da im Begriff „Wertzuwachs“ auch die Zinseszinsen enthalten sind.

Schwer zu verstehen sind daneben alle Klauseln, in denen ein Zins von „bis zu ...%“ ausgewiesen wird. Manchmal gilt dieser Satz nur bis zu einem bestimmten Anlagevolumen, manchmal ist damit der maximale Zinssatz gemeint, der nach Überschreiten einer festgelegten Mindestsumme zur Auszahlung kommt. Hier sollte man sich also sehr genau informieren, was der Werbeslogan tatsächlich bedeutet.

Gerade bei Anlagelaufzeiten von mehr als zwei bis drei Jahren lohnt sich ohnehin die Suche nach Alternativen. So ist das Geld bei einem Sparbrief fest angelegt und während der Laufzeit meist unkündbar. Der Anleger bekommt bei Fälligkeit exakt den vereinbarten Betrag ausgezahlt – ohne jedes Risiko. Gleiches gilt aber auch, wenn man z.B. eine Bank- oder Unternehmensanleihe eines bonitätsstarken Emittenten kauft: Sie wird ebenfalls am Fälligkeitstermin zum vereinbarten Kurs zurückgezahlt. Allerdings bietet sie nicht nur eine regelmäßig deutlich höhere Verzinsung, sondern auch vorzeitige Ausstiegsmöglichkeiten. Im Notfall erhält der Anleger innerhalb von zwei Tagen sein Geld zurück, wobei dann – und nur dann – jedoch gewisse Kursrisiken bestehen können. Zudem gibt es bei Anleihen keinerlei Diskussionen um die Begriffe: Zinsen werden halbjährlich oder jährlich gezahlt und können somit wieder an­gelegt werden.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(13):14-14