Prof. Dr. Reinhard Herzog
Einstmals waren sie die „Lieblinge“ von Banken und Sparkassen: Geschäftskunden zahlten nicht nur wesentlich höhere Gebühren als Privatkunden, sondern sorgten dank einer ausgeprägten Inanspruchnahme von Kreditlinien und Überziehungsspielräumen auch für satte Erträge. Doch seit der Finanzkrise hat sich dies geändert. Die Kreditausfallrate ist gerade bei mittelständischen Firmenkunden derart nach oben geschnellt, dass man sich heute am liebsten von dieser Kundensparte trennen würde.
Werden dennoch Kredite bereitgestellt, will man zumindest gut daran verdienen. Dies beginnt bei den Zinsen: Gerade im geschäftlichen Bereich kosten Kontokorrentkredite trotz Niedrigzinsphase oftmals mehr als 10% pro Jahr, bei Überschreitung des eingeräumten Kreditrahmens werden schnell weitere 5% Jahreszins fällig. Und weil die deutschen Kreditinstitute auch für nicht in Anspruch genommene Kreditlinien kraft Gesetz Reserven bilden müssen, die letztlich Geld kosten, sind viele Geldhäuser bestrebt, die Kreditspielräume ihrer Kunden zu reduzieren und damit Kosten zu senken. Insbesondere Geschäftskunden werden daher momentan mehr oder minder eindringlich aufgefordert, ihre Kreditlinien auf den tatsächlichen Bedarf zu prüfen und ggf. nach unten anzupassen.
Einige Institute, vornehmlich aus dem Sparkassensektor, gehen sogar noch einen Schritt weiter: Sie berechnen ihren Kunden – wie bis in die 1970er-Jahre durchaus üblich – für nicht in Anspruch genommene Kreditlinien eine „Bereitstellungsprovision“. Und das kann für den Kunden teuer werden: Verfügt eine Apotheke z.B. über einen Kreditrahmen von 100.000€, der nur im Einzelfall und dann auch nur teilweise in Anspruch genommen wird, werden ihr derzeit bis zu 3.000€ Bereitstellungsprovision pro Jahr abverlangt. „Versteckt“ wird diese Belastung in Form von monatlichen Zinsangaben, schließlich klingen 0,25% pro Monat wesentlich attraktiver als rund 3% pro Jahr. Auch die Abbuchung wird gerne monatlich oder allenfalls vierteljährlich vorgenommen, sodass die Gesamtbelastung optisch niedriger ausfällt.
Handlungsoptionen prüfen
Für Kunden ergibt sich bei einer solchen Berechnung erheblicher Handlungsbedarf. Entscheidend ist dabei stets der Einzelfall: Wurde eine Kreditlinie quasi als „Vorsorgemaßnahme“ zwar vereinbart, aber kaum genutzt, kann eine Herabsetzung überlegenswert sein. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass ein späteres Heraufsetzen bei tatsächlichem Bedarf meist eine neuerliche Bonitätsprüfung erfordert. Und bei solchen Prüfungen werden heute weitaus strengere Maßstäbe angelegt als noch vor wenigen Jahren, als Kreditausfälle kein Thema waren.
Wird hingegen eine Kreditlinie mehr oder minder intensiv genutzt, dann spielt die Bereitstellungsprovision letztlich keine nennenswerte Rolle. Jedoch sollte man in diesem Fall darauf drängen, dass die Sollzinsen entsprechend attraktiv sind, da auch eine gelegentlich berechnete Bereitstellungsprovision letztlich die Gesamtkosten erhöht. Werden jedoch z.B. 0,25% Bereitstellungszins pro Monat verlangt und liegt der Kontokorrentzinssatz bei 12,5%, ist die Nutzung des Kreditrahmens in jedem Fall zu teuer.
Zeigt sich die Bank wenig verhandlungsbereit, sollte man sich bemühen, die Zahlungsein- und -ausgänge möglichst zu glätten, sodass während eines Monats weder überhöhte Guthaben noch hohe Verbindlichkeiten auftreten. Zudem sollte der Kreditrahmen entsprechend angepasst werden. Und selbst wenn die Bankzinsen steuerlich geltend gemacht werden können, ist es – gerade angesichts der heute extrem niedrigen Guthabenzinsen – stets eine Überlegung, vermehrt mit Eigenmitteln zu arbeiten, die bei einer Geldanlage ohnehin keinen nennenswerten Ertrag mehr bringen.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(16):16-16