Die Bundesbürger interessieren sich sehr für Fakten rund um Gesundheitsfragen. Wie aus einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Gesundheitsportals „www. apotheken-umschau.de“ hervorgeht, informieren sich neun von zehn Bürgern (91,2%) über Gesundheitsthemen; bei den Frauen sind es sogar 95,1%. Die wichtigste Informationsquelle sind Ärzte (82,2%), gefolgt von der Apotheke (45,3%) sowie Freunden, Bekannten oder Verwandten (36,0%). An die medizinische Beratungs-Hotline ihrer Krankenkasse wenden sich dagegen nur 2,9% der Frauen und Männer.
Rezepte, die bis Jahresende ausgestellt werden, sind – unabhängig davon, ob dies mit der alten oder der neuen elektronischen Gesundheitskarteerfolgte – gültig. Dies versicherte der GKV-Spitzenverband. Damit dürfte keine Gefahr einer Retaxation für die Apotheker bestehen.
Gabriele Regina Overwiening wurde erwartungsgemäß als Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe bestätigt. Overwiening, die das Amt bereits seit September 2009 bekleidet, wurde mit 77 von 82 Delegiertenstimmen wiedergewählt.
Der Glaube versetzt Berge – das scheint zumindest Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zu hoffen, wenn er im Interview mit der „Apotheken Umschau“ äußert: „Ich glaube nicht, dass die Therapietreue unter den Rabattverträgen leidet.“ Vielleicht will der Minister es auch einfach nicht allzu genau wissen, denn er möchte gerne an den Rabattverträgen festhalten.
Während die Krankenkassen von den Leistungserbringern Transparenz erwarten, nehmen sie es selbst nicht so genau: So plant der GKV-Spitzenverband, dass Versicherte, die sich über die ab 1. Januar 2015 erhobenen prozentualen Zusatzbeiträge online informieren wollen, sich in der alphabetischen Übersicht durch alle 131 Kassen „klicken“ müssen. Eine Auflistung nach der Höhe der Zusatzbeiträge ist dagegen nicht vorgesehen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Berufung gegen die Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts vom 22. Juli 2014 eingelegt, nach denen bei drei Klägern die Voraussetzungen für die Genehmigung des Eigenanbaus von Cannabis vorlägen und deshalb die Behörde erneut über die Anträge entscheiden solle.
Erstaunliche Forderungen kommen aus Hessen: Der stellvertretende Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands Hans Rudolf Diefenbach äußerte gegenüber DAZ.online, dass er es am besten fände, wenn Apotheker sich von PTAs vertreten lassen dürften. Eventuell wird beim bevorstehenden Deutschen Apothekertag in München ein entsprechender Ad-hoc-Antrag eingebracht.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(18):3-3