Was bedeutet eigentlich...?

Baranteil


Prof. Dr. Reinhard Herzog

„Am Kassenrezept wird ja nichts mehr verdient!“ – auch wenn man diese Aussage nach einer ehrlichen Deckungsbeitragsrechnung durchaus mit ernstzunehmenden Fragezeichen versehen kann, für einen echten Kaufmann ist eben „nur Bares Wahres“. Gleichwohl gehen die Definitionen über den „Baranteil“ am Umsatz und Ertrag einer Apotheke oft munter durcheinander.

Bringen wir also etwas Ordnung in das Geschehen. Zum einen müssen wir schlicht auf die Ladenkasse schauen: Was finden wir dort für Einnahmen und wie werden diese bezahlt?

Im Kassenbuch tauchen jedwede Zahlungsvorgänge auf: Die „echten“ Barkäufe aus dem Freiwahl- und OTC-Sortiment, die vom Kunden im Voraus verauslagten Privatrezepte, grüne Rezepte, aber auch die Rezeptzuzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen. Das Ganze landet jeweils mit der monatlich an das Finanzamt abzuführenden Mehrwertsteuer „brutto“ in der Ladenkasse.

Eine andere Frage ist, wie bezahlt wird, also wirklich bar, per ec-Karte (kostengünstig und je nach Verfahren mit sofortigem Zahlungseingang bei PIN-Eingabe oder etwas verzögert bei Lastschrift) oder im Falle echter Kreditkarten mit wochenlanger Verzögerung und teils sehr empfindlichen Abzügen. Weiterhin haben wir verschiedene Möglichkeiten des Kreditverkaufs und Kaufs auf Rechnung (Profis behalten diese Posten separat und laufend „auf dem Radar“). Unabhängig von Bezahlweise und Bezahlzeitpunkt würde man jedoch diese Umsätze, ggf. abzüglich der Gebühren, im erweiterten Sinne zum „Baranteil“ rechnen.

Zum anderen stellt sich aber die – für die Zuordnung wichtigere – Frage: Wo kommen diese Einnahmen ursächlich her?

  • Verordnet oder nicht verordnet? Der „echte“, nicht fremdbestimmte Barumsatz ist derjenige, der nicht auf Verordnungen beruht und der einer eigenen Preis- und Marketingpolitik vorrangig zugänglich ist. Dagegen steht der Verordnungsumsatz.
  • GKV-Rezept oder Privatrezept? Beim Verordnungsumsatz gibt es eine Trennlinie zwischen dem Privatrezept auf der einen und dem GKV-Rezept einschließlich der Zuzahlungen auf der anderen Seite. Privatrezepte könnte man insoweit als „erweiterten Barumsatz“ ansehen. Praktisch sollte dieser Posten jedoch stets getrennt vom übrigen Barumsatz ausgewiesen werden.

Damit sieht die sachlogische Aufteilung so aus:

  • GKV-Umsätze einschließlich Zuzahlungen.
  • Privatrezepte als „erweiterter Barumsatz“ oder Barumsatz II.
  • Nicht auf Verordnungen beruhende Umsätze, die „echten“ OTC- und Freiwahl-Barumsätze bzw. der Barumsatz I. Natürlich kann man innerhalb der Barumsätze weitere Aufgliederungen vornehmen, nach Frei- und Sichtwahl sowie sonstigem OTC-Verkauf, Kosmetikumsatz, Medicalprodukte usw.

Kennzahlen

Wie definieren wir nun den „Barkorb“ (=Barumsatz je Kundeneinkauf) und den daraus folgenden „Barertrag“? Bezugsgrößen sind die jeweiligen Barkäufe (nicht: alle Käufe) bzw. Kunden, die etwas bar kaufen. Das können neben reinen Barkunden auch Mischkunden sein (Rezept und Barkauf). Der erzielte, nicht verordnete Barumsatz und der entsprechende Rohertrag, unabhängig von der Zahlungsweise, werden nun durch die Zahl dieser Barkunden dividiert und ergeben den „Barkorb“ bzw. „Barertrag“ je Kunde. Achten Sie darauf, dass der Umsatz netto ausgewiesen wird (das ist nicht in allen EDV-Systemen standardmäßig der Fall)!

Typische „Barkörbe“ reichen von in schwächeren Lagen um etwa 7,50€ bis in sehr guten Lagen auch einmal 12,00€ netto, mit Barerträgen von rund 2,50€ bis teilweise deutlich über 4,00€.

Damit Sie diese Werte zutreffend ermitteln können, ist eine richtige Artikelzuordnung an der Kasse essenziell, wobei insbesondere auf die sorgfältige Differenzierung von Privatrezept und Barverkauf zu achten ist.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(20):7-7