Wertpapierhandel

Teure Zusatzkosten bei Teilausführungen


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Ob Anleihe, Investmentfonds, Aktie oder Optionsschein – die Ausführung einer Wertpapierorder dauert meist nur wenige Sekunden. Doch nicht immer entspricht die Abrechnung der Vorstellung des Anlegers: Teilausführungen können die Wertpapiertransaktion teuer machen.

Vom Prinzip her ist die Börse ein idealer Marktplatz zur Preisfindung: Käufer und Verkäufer von Wertpapieren kommen hier zusammen und einigen sich – mittlerweile längst mittels Computerhilfe – auf einen Kurs, der beide Parteien zufriedenstellt, in jedem Fall jedoch marktgerecht ist. Soweit die Theorie. Das Spielchen funktioniert jedoch nur bei Wertpapieren mit breitem Markt, die also jederzeit in ausreichenden Volumina gekauft und auch wieder verkauft werden können. Hier ist die Preisdifferenz zwischen An- und Verkaufskursen vergleichsweise gering, jede Order wird in Sekundenschnelle ausgeführt. Oft fungieren auch „Market Makler“ als Vermittler, die überzählige Papiere aufkaufen bzw. entsprechende Stücke zur Verfügung stellen.

Anders ist die Lage bei weniger häufig gehandelten Titeln, etwa vielen Anleihe-Emissionen: Hier muss sich der Anleger – insbesondere in kritischen Börsensituationen – zumindest auf größere Preisspannen zwischen An- und Verkaufskurs einstellen. Vor allem bei Papieren mit kurzen Restlaufzeiten ist daher auf den angebotenen Kurs zu achten.

Doch auch bei marktbreiten Titeln ist der Anleger nicht völlig vor Zusatzkosten gefeit: So wird z.B. im elektronischen Xetra-Handel jede Order schnellstmöglich ausgeführt. Erteilt ein Anleger z.B. einen Kaufauftrag über 1.000 A-Aktien zum Kurs von 8,00€ und bietet ein anderer Anleger dieselbe Stückzahl mit gleichem Limit an, ist die Transaktion sofort abgeschlossen.

Unterschiedliche Stückzahlen

Die Stückzahlen und Kurse stimmen jedoch selten überein. Daher werden bei Xetra alle Aufträge nacheinander zum bestmöglichen Preis abgewickelt: Die genannte Kauforder kann also auf Verkaufsaufträge über 500 Aktien zu 7,98€, 200 Aktien zu 7,99€ und 300 Aktien zu 8,00€ stoßen mit der Folge, dass der Anleger bei vielen Banken auch drei Abrechnungen erhält. Dies wäre grundsätzlich nicht negativ, jedoch berechnen die meisten Geldhäuser dann auch dreimal die Grundgebühr von bis zu 10€ – was insbesondere bei kleineren Börsenaufträgen durchaus ins Gewicht fallen kann.

Allerdings gibt es mehrere Möglichkeiten, dies zu umgehen: Zum einen zeigen sich viele Geldhäuser durchaus gesprächsbereit, wenn es um die Rückerstattung aus Kulanz geht. Denn schließlich berechnen die Börsen meist auch nur einmal die Grundgebühr. Zum anderen lässt sich durch die Wahl des Börsenplatzes die Gefahr von Teilausführungen umgehen. So sind an den meisten Regionalbörsen Makler zwischengeschaltet, die eingehende Order derart kombinieren, dass sie problemlos in einer Transaktion ausgeführt werden können.

In vielen Fällen bieten Banken und Sparkassen auch einen hinreichend dimensionierten Eigenhandel, sodass der Auftrag nicht nur frei von Maklercourtage ist, sondern auch als eine einzige Transaktion abgerechnet werden kann. Ob und in welchem Umfang ein solcher Eigenhandel geboten wird, sieht der Anleger bereits bei der elektronischen Ordererteilung. Oft besteht hier sogar die Möglichkeit, eine Preisanfrage zu stellen: Innerhalb weniger Sekunden wird dann vom elektronischen System der Bank ein marktgerechter Kurs vorgeschlagen, zu dem der Anleger kaufen bzw. verkaufen kann.

Schließlich können viele Wertpapierarten, z.B. Optionsscheine oder Investmentfonds, via Hausbank auch direkt beim Emittenten geordert werden. Hier lohnt sich ein Vergleich: Bei Optionsscheinen sind die angebotenen Kurse meist identisch mit den aktuellen Preisen an der Börse. Bei Fonds muss hingegen der Ausgabeaufschlag und manchmal sogar ein Rücknahmeabschlag akzeptiert werden, was sich mit dem Handel via Börse umgehen lässt.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(21):15-15