Dr. Christine Ahlheim
Wieder einmal will der GKV-Spitzenverband die Arzneimittelversorgung mit dem Griff in die Mottenkiste modernisieren: „Weiterhin dringend geboten“ sei, so das Positionspapier „10 Handlungsfelder für Qualität und Finanzierbarkeit der Arzneimittelversorgung“, die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots für Apotheken. Und um Filialapotheken auf dem Land wirtschaftlich attraktiv zu machen, solle dort künftig nur „pharmazeutisches Fachpersonal“ präsent sein und der Apotheker aus der Hauptapotheke per „Teleassistenz“ zugeschaltet werden.
Die Bundesärztekammer kann sich nicht mit dem OTC-Switch der „Pille danach“ abfinden: Sie fordert, dass die Packungsbeilagen die Empfehlung enthalten müssten, „sich bei Fragen zur Indikation, Wirkung und Nebenwirkung sowie zur Sexualität und Kontrazeption ärztlich beraten zu lassen“, und dass Apotheker beim Verkauf des Medikaments auf diese Möglichkeit hinweisen müssten.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(03):2-2