Was bedeutet eigentlich...?

Schuldentragfähigkeit


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Neben schlecht laufenden Geschäften ist oft die Überschuldung ein Grund für das vorzeitige Aus eines Betriebs. Selbst eine Top-Apotheke kann man so mit Schulden überladen, dass der Weiterbetrieb gefährdet ist. Doch wo liegen die Grenzen? Einige „Faustregeln“ deuten auf baldige Probleme hin.

Ausgangspunkt ist der „gewöhnliche“ Cashflow, also der Rohertrag plus sonstige Einnahmen minus alle tatsächlich in Geld anfallenden Kosten inklusive Zinsen. Außergewöhnliche einmalige Belastungen bleiben außen vor und werden ggf. als Einmalbetrag den Schulden zugeschlagen. Allfällige (Ersatz-)Investitionen vor allem in EDV, Einrichtung sowie ggf. in die betriebliche Immobilie werden gleichmäßig über einen langfristigen Zeitraum aufgeteilt, und dieser dergestalt aufgeteilte feste Jahresbetrag wird berücksichtigt. Damit kommt man dem „gewöhnlichen“ Cashflow recht nahe.

Typischerweise gilt ein betrieblicher Schuldenstand in Höhe des 3,5- bis 4-Fachen des gewöhnlichen Jahres-Cashflows als erstes und durchaus ernstes Warnsignal. Eine weitere Schuldenausweitung ist dann kritisch, und so sollte man genauer hinschauen.

Im Privatbereich wird es stets dann brenzlig, wenn den Schulden keine adäquaten Werte gegenüberstehen, das Geld also „verfrühstückt“ oder gar verspekuliert wurde.

Am Ende entscheidet Ihr freier Nettocashflow, sprich Ihr Nettoeinkommen (alles, was nach Steuern und sozialer Sicherung prinzipiell zur privaten Verfügung steht) minus der gewünschten bzw. im Worst-Case-Szenario unbedingt erforderlichen Lebenshaltungskosten. Sie können nämlich nur diesen „freien“ privaten Cashflow zur betrieblichen wie privaten Schuldentilgung einsetzen.

Dieser freie Cashflow unterliegt Schwankungen und möglicherweise einem langfristigen Trend (je nach Lage des Betriebs zu- oder abnehmend), was ggf. in Form eines erwarteten langfristigen Mittelwerts zu berücksichtigen ist.

Multipliziert mit Ihrer voraussichtlichen Restarbeitszeit in Jahren ergibt sich der maximale Tilgungsspielraum, wenn Sie schuldenfrei in Rente gehen und Ihre geschaffenen Werte (Immobilien, Geschäftswert etc.) ungeschmälert genießen möchten. Das ist der Idealfall.

Betriebliche und private Schulden sind zwar steuerlich und bilanziell einerseits zu trennen, andererseits aber in der Geldverwendungsrechnung in Summe zu betrachten, da Sie ja alleinhaftend für Betrieb und Privatsphäre sind.

Einzelfallbetrachtung

Jeder Fall ist anders gelagert, und so sind obige Hinweise lediglich als eine Art „erhobener Zeigefinger“ zu verstehen. Daher muss immer mittels einer individuellen Liquiditäts- und Geldverwendungsrechnung geprüft werden, ob der Schuldenstand auf welchen Zeithorizont hinaus noch tragbar ist. Vor allem ist zu ermitteln, welche tatsächlich am Markt erzielbaren Werte dagegenstehen, die ja eine Art Sicherheitsnetz bilden.

Kritisch, wenn nicht gar aussichtslos wird es, wenn die Schulden nicht nur in ihrer absoluten Höhe bedrohlich sind, sondern sie bei Weitem nicht mehr durch Werte gedeckt sind – die Kredite stehen „unter Wasser“. Kommen dann z.B. altersbedingt nur noch wenige Arbeitsjahre hinzu, welche die Mittel für eine Schuldentilgung erwirtschaften können, führt an einem harten Schuldenschnitt – ob mit oder ohne erklärte Insolvenz – kaum mehr ein Weg vorbei. Deshalb ist die Restarbeitszeit ein wichtiger Punkt bei der individuellen Fallbeurteilung. Die Mitnahme von Schulden in die Rentenzeit sollte vermieden werden, zumal hier die Fähigkeit zur Bedienung größerer Summen im Regelfall nicht mehr gegeben ist.

Sehr gefährlich ist es zudem, mit Geschäftswerten in fernerer Zukunft zu kalkulieren, um damit größere Schulden ablösen zu können. Diese Rechnung geht angesichts der Dynamik in unserem Wirtschaftsgeschehen allzu oft nicht auf.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(03):8-8