Prof. Dr. Reinhard Herzog
„Geld regiert die Welt“ – und wir bezahlen noch dafür. Insoweit ist Geld eine (wenn auch besondere) Ware, deren „Erwerb“ schlicht etwas kostet. Dabei ist es übrigens egal, ob das Kapital von der Bank oder sonstigen Kapitalgebern geliehen wird oder ob es um eigenes Geld geht, das Sie im Grunde ja von sich selbst „leihen“: Die Kapitalkosten gehören als meist gut berechenbare Größe in jede Unternehmensplanung hinein, und sei es in kalkulatorischer Form für das eigene Geld.
Im engeren Sinn sind Kapitalkosten die Aufwendungen für die Befriedigung der Kapitalgeber. In der Regel sind das die Zinsen, aber auch Ausschüttungen wie Dividenden an die Anteilseigner einer AG („implizite Kapitalkosten“) sowie etwaige Gebühren.
Berechnung von Zinsen
Zinsen sind zumindest in ausreichender Näherung relativ einfach zu berechnen. Über die Laufzeit des Kredites summieren sie sich überschlägig auf den halben (!) Zinssatz mal der Laufzeit mal dem Kreditbetrag. Ein zu 6% abgeschlossener Kredit über 20 Jahre erfordert also insgesamt an Zinsen vor Steuern: 6% geteilt durch 2 mal 20 ist gleich 60% der Kreditsumme. Dies wird jedoch unterschiedlich verteilt über die einzelnen Jahre je nach ausstehender Restschuld. Wer z.B. zu 5% auf 40 Jahre finanziert, zahlt zumindest vor Steuern so viel Zinsen wie Tilgung. Das gilt bei einem Tilgungsdarlehen ziemlich exakt und bei einem klassischen Ratendarlehen (gleiche Ratenhöhe, unterschiedliche Tilgung) immer noch einigermaßen.
Im weiteren Sinne ist bei den Kapitalkosten das Kapital selbst bzw. die Wertentwicklung dessen, was damit finanziert wird, zu betrachten. Das zeigt sich im tatsächlichen Wertverlust bzw. wird steuerlich über die Abschreibungen erfasst. Wird der Investitionsgegenstand am Ende seiner Nutzung wieder veräußert, ist dieser reale Wertverlust exakt zu beziffern, ansonsten kann er nur anhand von Marktwerten geschätzt werden. Vielfach dürfte der Restwert nach einigen Jahren rasch gegen null gehen (so wie bei technischen Gegenständen, Einrichtungen usw.), sodass man die ungekürzten Abschreibungen ansetzen kann.
Grundstücke werden steuerlich gar nicht abgeschrieben und verlieren typischerweise nicht wesentlich an Wert (eher im Gegenteil), hier wären die Kapitalkosten nur gleich den Zinskosten plus eventuelle Gebühren.
Einsatz von Eigenkapital
Wird Eigenkapital eingesetzt, sind fiktive Zinsen kalkulatorisch zu berücksichtigen, auch wenn sie steuerlich keinen Einfluss haben – doch in welcher Höhe? Der konservative Ansatz geht von den Opportunitätskosten bzw. -erträgen aus: Wie hätte ich das Geld sonst sicher angelegt, wenn ich es nicht in das Investment gesteckt hätte? Dieser Vorsteuerzinssatz ist mindestens als Maßstab anzusetzen.
Aggressivere Ansätze sehen den unternehmerischen Zinssatz– nämlich die typische Kapitalverzinsung bei vergleichbaren Investments – als Messlatte. Diesen muss man allerdings erst einmal kennen. Bei einer Investition in eine Filiale lässt sich dieser Wert noch einigermaßen zutreffend ermitteln: bilanzielles Vorsteuerergebnis plus Fremdkapitalzinsen bezogen auf das eingesetzte Gesamtkapital, Gewerbesteuer wegen Anrechenbarkeit bei einer Apotheke vernachlässigen bzw. ganz herausrechnen. Bei einer neuen Einrichtung oder Computeranlage wird es schon schwierig.
Kosten ehrlich berechnen
Kaufmännisch ist ein Investment nur sinnvoll, wenn es neben den direkten Kosten (Unterhalt, Wartung, damit zusammenhängende Personalkosten etc.) mindestens seine Kapitalkosten verdient und idealerweise darüber hinaus eine deutliche Mehrrendite erwirtschaftet. Dazu müssen aber eben diese Kapitalkosten gerade bei größeren Investments ehrlich berechnet werden – vor und nach Steuern. Investments nur aus Steuergründen und mit „gesundgerechneten“ Nachsteuerrenditen verdienen dabei stets große Fragezeichen.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(06):7-7