Reiseversicherungen

Nötiges und Unnötiges für den Urlaub


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Ob Badeferien am Mittelmeer, Kreuzfahrt durch die Karibik oder Städtereisen in Südostasien: Die „schönsten Wochen des Jahres“ können auch zum Horrortrip werden. Ein Überfall, eine Krankheit oder ein schwerer Unfall – das Urlaubsglück ist schnell in Gefahr.

„Wenn einer eine Reise tut...“ – diese Volksweisheit steht nicht nur für Urlaubsfreuden, sondern oft auch für Sprachschwierigkeiten, juristische Streitigkeiten oder sogar körperliche Schäden. Besonders gravierend wird dies, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Die Vorsorge beginnt bereits mit der Buchung. Die meisten Reisebüros, aber auch Onlineanbieter, offerieren bei Vertragsabschluss eine Reiserücktrittskostenversicherung für 1,0% bis 5,0% des Reisepreises. Diese übernimmt – meist mit Selbstbeteiligung – alle anfallenden Kosten, wenn eine Reise etwa wegen schwerer Krankheit oder wegen eines Todesfalls nicht angetreten werden kann. Manche Policen schließen weitere „Risiken“ mit ein, z.B. die Wiederholung einer Prüfung, wenn eine Abschlussfahrt gebucht wurde. Gegen Aufpreis wird eine Reiseabbruchversicherung angeboten, die dann eintritt, wenn eine Reise wegen eines wichtigen Ereignisses, z.B. eines erheblichen Unwetter- oder Einbruchschadens im eigenen Heim, abgebrochen werden muss.

Sinnvoll ist der Abschluss einer solchen Police (auch als Jahrespolice möglich) immer dann, wenn hohe Stornokosten anfallen können. Wer z.B. eine Pauschalreise wenige Tage vor Urlaubsbeginn absagt, muss bis zu 100% des Reisepreises aus eigener Tasche zahlen. Nicht erforderlich ist sie hingegen, wenn kein Stornokostenrisiko besteht, z.B. wenn ein Hotelaufenthalt noch am Anreisetag bis 18 Uhr storniert werden kann. Achten sollten Urlauber auf die Höhe des Versicherungsschutzes: Manche Gesellschaften beschränken die Absicherung z.B. auf 5.000€, was etwa bei einer Kreuzfahrt möglicherweise viel zu wenig ist.

Auch achten die Gesellschaften sehr genau darauf, dass die „Obliegenheiten“ erfüllt werden. In jedem Schadensfall ist zumindest ein umfangreiches ärztliches Attest bzw. ein entsprechendes Dokument erforderlich, in dem die Reiseunfähigkeit bescheinigt wird. Achten sollten Urlaubswillige zudem auf das Datum des Vertragsabschlusses: Meist muss die Police spätestens innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Reisebuchung abgeschlossen und bezahlt sein. Zudem ist der Urlauber verpflichtet, bei jedem neu auftretenden Risiko schnell zu handeln, d.h. eine Reise ggf. bereits dann abzusagen, wenn auch nur die Gefahr besteht, dass sie wegen einer Erkrankung nicht angetreten werden kann.

Krank im Urlaub

Die Reisekrankenversicherung zählt zu den wichtigsten Policen, die jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bei Auslandsreisen abschließen sollte. Denn selbst wenn der deutsche Versicherungsschutz grundsätzlich auch in den Mitgliedsstaaten der EU sowie weiteren Ländern gilt, ist die Absicherung oft mangelhaft: Der Versicherungsschutz entspricht „nur“ dem Leistungskatalog des Reiselandes – und der kann deutlich bescheidener ausfallen als in Deutschland. Zudem arbeiten viele Ärzte und Kliniken nur auf Privatrechnung, die von den deutschen Kassen meist nicht vollständig anerkannt wird. Angeboten wird die Reisekrankenversicherung als Tages- oder Jahrespolice, wobei ein Jahresvertrag angesichts der niedrigen Kosten (10€ – 20€) einer Tagespolice (0,90€ – 1,50€/Tag) vorzuziehen ist. Der Deckungsumfang erstreckt sich auf alle notwendigen medizinischen Maßnahmen und meist auch den Rücktransport im Notfall, ausgeschlossen sind jedoch regelmäßig Vorerkrankungen sowie geplante Behandlungen.

Bei Privatversicherten erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Regel zumindest auf Europa, oft gilt sogar – zumindest nach entsprechender Meldung an die Versicherungsgesellschaft – ein weltweiter Schutz. Zu prüfen ist, ob auch Zusatzleistungen wie der Rücktransport bei schwerer Erkrankung sowie Bergungskosten abgesichert sind.

Gerne wird von den Reisebüros eine Reisegepäckversicherung angeboten, die das gesamte Gepäck grundsätzlich bis zur Höhe der versicherten Summe schützt. Neben Diebstahl und Raub sind dabei oft auch Schäden durch Verlieren abgedeckt, allerdings nur bis zu 10% der Versicherungssumme und maximal einige Hundert Euro.

Mittlerweile ist diese Versicherung jedoch ins Gerede gekommen: Nachdem sie von unehrlichen Urlaubern als „Selbstbedienungsladen“ angesehen wurde, haben die Gesellschaften die Bestimmungen extrem verschärft. Wertsachen sind in der Regel nicht oder nur noch mit erheblichen Einschränkungen versichert, bei Diebstahl aus dem Kraftfahrzeug gilt eine sehr reduzierte Haftung und selbst der klassische Trickdiebstahl fällt häufig nicht unter den Versicherungsschutz. Denn die Bestimmungen schreiben vor, dass der Versicherte sein Gepäck – nachweisbar – ständig im Auge behält und im Gedränge sogar Körperkontakt hat. Daher scheint der Abschluss einer solchen Police verzichtbar, denn bei der von den Gesellschaften geforderten Aufmerksamkeit ist das Risiko eines Schadens ausgesprochen gering. Wissen sollten Urlauber im Übrigen, dass möglicherweise auch die eigene Hausratversicherung für Schäden aufkommt.

Anders ist die Lage, wenn z.B. eine teure Fotoausrüstung mitgeführt wird. Hier empfiehlt sich eine entsprechende Spezialversicherung, die pro Jahr je nach Selbstbeteiligung zwischen 1,3% und 4,5% des Ausrüstungswertes kostet. Die Vorteile: Meist handelt es sich um eine Neuwertversicherung, d.h., die Gesellschaft übernimmt die vollen Kosten. Zudem bietet sie eine Allgefahrendeckung, die z.B. auch für einen Schaden durch Herunterfallen aufkommt.

Daneben werden – einzeln oder im Rahmen von „Rundum-sorglos-Paketen“ – weitere meist verzichtbare Versicherungen angeboten. Hierzu zählt die Reisehaftpflichtversicherung, die nur dann von Bedeutung ist, wenn keine private Haftpflichtversicherung besteht. Gleiches gilt für die Reiseunfallversicherung: Da auf Reisen nicht wesentlich mehr Unfälle geschehen als im Haushalt, ist es sinnvoller, ggf. die private Unfallversicherung entsprechend aufzustocken und damit in den Genuss eines vollwertigen 24-Stunden-Schutzes zu kommen.

Fahrzeug absichern

Wer mit dem eigenen oder einem gemieteten Fahrzeug unterwegs ist, sollte auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Da die Haftungsgrenzen im Ausland oft sehr niedrig sind, ist ein guter Vollkaskoschutz ebenso unverzichtbar wie – im Falle der Fahrzeuganmietung – der Abschluss einer Police zur Erhöhung der Deckungssummen auf deutsches Niveau. Diese „Mallorca-Police“ ist jedoch oft schon in der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung oder im Deckungsumfang von Kreditkarten enthalten. Empfehlenswert ist auch ein Autoschutzbrief, selbst wenn die Leistungen der meisten Policen wesentlich spärlicher ausfallen als gemeinhin vermutet. Allein schon die Betreuung aus der Heimat bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall ist ein Vorteil, der kaum mit Geld aufzuwiegen ist.

Generell ist zu prüfen, inwieweit nicht ohnehin schon ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Dies gilt etwa für die Mietwagen-Vollkaskoversicherung, die im Deckungsumfang vieler Kreditkarten integriert ist und daher nicht gesondert abgeschlossen werden muss. Doch Vorsicht: In manchen Ländern versuchen die Autovermieter, dem Mieter angebliche Schäden unterzujubeln und so die deutsche Versicherung zu schröpfen. Insbesondere wenn die Anmietung nur für wenige Tage erfolgt und damit keine hohen Kosten entstehen, ist es überlegenswert, beim Vermieter eine eigene Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt abzuschließen und damit Ärger zu vermeiden.

Anders ist die Lage, wenn es z.B. um die Reiserücktrittskostenversicherung geht. Ist sie bereits im Jahresbeitrag einer Kreditkarte enthalten und ausreichend hoch bemessen, ist kein eigener Vertrag notwendig. Denn die Erfahrung zeigt, dass gerade die Kreditkartenversicherer im Schadensfall besonders kulant agieren, spielt hier doch die Kundenzufriedenheit eine wichtige Rolle. Erforderlich kann es allerdings sein, auch die Reiseleistungen per Karte zu bezahlen, damit der Versicherungsschutz auflebt.

Ohnehin lohnt es sich, die Kre- ditkartenbedingungen genauer zu lesen. Denn vielfach beinhalten sie einige Zusatzvorteile, die auf den ersten Blick unbedeutend erscheinen, im Einzelfall jedoch durchaus interessant sein können. Hier ist etwa die „Schneegarantieversicherung“ zu nennen, die dann die Übernachtungskosten übernimmt, wenn ein Winterurlaub mangels Schneefalls zum Desaster wird.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(06):15-15