Dr. Christine Ahlheim
Mieter riskieren unter Umständen eine fristlose Kündigung, wenn sie sich weigern, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor (VIII ZR 281/13). Nach Ansicht der Richter kommt dabei eine auf die Verletzung von Duldungspflichten gestützte Kündigung des Mietverhältnisses nicht generell erst dann in Betracht, wenn der Mieter einen gerichtlichen Duldungstitel missachtet oder sein Verhalten „querulatorische Züge“ zeigt. Vielmehr bestehe für die Erhaltung des Mietobjekts ggf. ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Vermieters an der alsbaldigen Durchführung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(09):3-3