Editorial

Drum prüfe, wer sich länger bindet


Claudia Mittmeyer

Derzeit bewegt den Mietwohnungsmarkt vor allem eines: die Einführung der „Mietpreisbremse“ sowie des sog. Bestellerprinzips bei Einschaltung eines Immobilienmaklers. Auch Apotheker können als Mieter bzw. Vermieter von Wohnraum davon betroffen sein und sollten sich ggf. informieren. Noch viel wichtiger jedoch ist es, sich mit dem eigenen Apotheken-Mietvertrag eingehend auseinanderzusetzen. Denn ein ungünstig gestalteter Mietvertrag über Apothekenräume kann viel Geld kosten – und im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein.

Angesichts oftmals erheblicher Investitionen in das Mietobjekt und im Hinblick auf eine langfristig gewünschte Absicherung des aufgebauten Standortes, ist dabei nicht nur ein neuer Mietvertrag sorgfältig in Augenschein zu nehmen. Auch ein bestehender Mietvertrag sollte von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand gestellt werden. Welche rechtlichen Stolpersteine es hier zu beachten gilt, lesen Sie im Beitrag "Mietvertrag über Apothekenräume: Typische rechtliche Stolpersteine (er)kennen".

Gerade weil bei einem Mietvertrag über Apothekenräume spezifische apothekenrechtliche Besonderheiten bestehen, sollte kein allgemeiner Mietvertrag über Gewerberäume Verwendung finden, sondern vielmehr ein auf die Belange der Apotheke zugeschnittener Vertrag. AWA-Abonnenten bieten wir daher einen Muster-Mietvertrag über Apothekenräume mit detaillierten Erläuterungen zu den erforderlichen Regelungsnotwendigkeiten, der unter www.awa-dav.de im Bereich Musterverträge abgerufen werden kann.

Claudia Mittmeyer

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(12):2-2