G-BA versus BMG

Keine Verordnung von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung


Claudia Mittmeyer

Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung sind nicht im Rahmen der Disease-Management-Programme zu Asthma und COPD verordnungsfähig. Das entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen L 9 KR 309/12 KL) und wies damit eine Klage des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gegen eine Verfügung des Bundesgesundheitsministeriums (BGM) ab. Dieses hatte einen Beschluss des G-BA vom 16. Februar 2012, der eine entsprechende Verordnungsfähigkeit vorsah, beanstandet.

Nach Ansicht der Richter schließt §34 SGB V die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln „zur Raucherentwöhnung“ zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung strikt aus, Ausnahmen hierfür kämen nach geltendem Recht nicht in Betracht.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(12):3-3