AWA-Rückblick

Nachrichten in aller Kürze


Claudia Mittmeyer

Für große Enttäuschung sorgte das vom Bundeskabinett verabschiedete E-Health-Gesetz. Darin ist vorgesehen, dass Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnehmen, Anspruch auf einen schriftlichen Medikationsplan haben. Dieser soll vom behandelnden Arzt gegen ein Extra-Honorar erstellt werden, die Apotheker dürfen lediglich Ergänzungen anbringen – und das ohne Honorierung. Per Twitter (!) kündigte das Bundesgesundheitsministerium allerdings an, dass die Apotheker bei der anstehenden elektronischen Form des Medikationsplans berücksichtigt würden und dafür Vergütungsvereinbarungen getroffen werden könnten.

Darüber, wie viele Patienten derzeit überhaupt Anspruch auf einen Medikationsplan hätten, kann nur spekuliert werden. Auf Basis des Barmer GEK Arzneimittelreports 2013 machte dessen Herausgeber Prof. Gerd Glaeske für DAZ.online eine Hochrechnung auf, nach der allein bei den über 65-Jährigen etwa 9,7 Mio. Versicherte infrage kämen.

Während die Apotheker in Deutschland auf ihrem ureigensten Gebiet ausgebremst werden – siehe oben –, haben es die Apotheker in der Schweiz geschafft, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen: Im Kanton Zürich dürfen sie gesunde Erwachsene ohne ärztliche Verordnung gegen Grippe, FSME und (nach Erstimpfung durch den Arzt) Hepatitis A und B impfen. Grundlage zur Erlangung des hierfür notwendigen Fähigkeitsausweises FPH Impfen und Blutentnahme ist eine fünftägige Ausbildung inklusive Reanimationskurs.

„Wir sitzen mit unserer Vergütung in der Falle“, stellte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt beim Pharmacon in Meran fest. Zwar sei die im Jahr 2004 erfolgte Umstellung von der packungspreisbezogenen Vergütung auf ein Fixum richtig gewesen, allerdings müsse überlegt werden, wie das Fixum dynamisiert werden und zugleich neue Dienstleistungen vergütet werden könnten. Zudem forderte DAV-Chef Fritz Becker, dass der Berechnungsmodus für die Anpassung geändert werden müsse, da ansonsten Umsatzzuwächse durch ein Mehr an Packungszahlen gegengerechnet würden und dies Honorarsenkungen bedeuten könnte.

Was lange währt, wurde jetzt zumindest in Hamburg gut. Dort gewann der Hamburger Apothekerverein einen über zwölf Jahre andauernden Rechtsstreit gegen die inzwischen insolvente City BKK. Diese hatte 2003 eine Sammelrechnung des Norddeutschen Apotheken-Rechenzentrums fehlerhaft um 48.478,73€ gekürzt und diesen Betrag erst 16 Monate später überwiesen. Nun entschied das Landessozialgericht Hamburg, dass die City BKK an den Hamburger Apothekerverein den vollen Apothekenabschlag in Höhe von 169.379,63€ zahlen muss nebst knapp 100.000€ an Zinsen.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(12):2-2