AWA-Rückblick

Nachrichten in aller Kürze


Claudia Mittmeyer

Die AOK Nordost unterstützt ihre Versicherten als erste Krankenkasse im Rahmen des „persönlichen AOK-Gesundheitskontos“ finanziell beim Kauf von Pulsmessern und Fitness-Trackern. Versicherte erhalten danach alle zwei Jahre einen Zuschuss von 50% der Kosten, maximal 50€ des Anschaffungspreises. Dies gilt nach Angaben der AOK Nordost für sämtliche Geräte, die Herzfrequenz, Streckenlänge, Höhenmeter, Geschwindigkeit, Kalorienverbrauch usw. dokumentieren, also auch für Fitnessarmbänder und Smartwatches – und für die Apple Watch.

Krankenkassen-Vorstände haften ggf. mit ihrem eigenen Vermögen für Verschwendung im Amt – so nun nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung auch zwei Vorstände der Novitas BKK, die zwei Betriebsfeiern für jeweils rund 35.000€ ausgerichtet hatten. Das Bundesversicherungsamt wies darauf hin, Krankenkassen hätten als Sozialversicherung das „Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ zu beachten und verlangte, die verantwortlichen Vorstände „in Regress zu nehmen“. Eine entsprechende Klage der Kasse blieb erfolglos.

Der Deutsche Apothekerverband hat mit der Huk-Coburg und der Pax-Familienfürsorge einen Vertrag über die Direktabrechnung von Privatrezepten abgeschlossen. Voraussetzung ist eine Mindest-Rezeptsumme von 1.000€ und dass der Patient seine Forderung gegenüber den betreffenden Krankenversicherungen an die Apotheke abtritt.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(16):2-2