AWA-Rückblick

Nachrichten in aller Kürze


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Für das zweite Quartal dieses Jahres wurde die Höhe der Notdienstpauschale für jeden voll geleisteten Nacht- und Notdienst vom Geschäftsführenden Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes auf 266,12€ festgesetzt. Dies bedeutet ein Minus gegenüber dem vorangegangenen Quartal um 14,03€ bzw. um 4,67%.

So wie es aussieht, wird die Bundesregierung nicht davon abrücken: Der Medikationsplan, auf den Patienten mit mindestens drei verordneten Arzneimitteln ab dem kommenden Jahr einen Anspruch haben, soll nur vom Arzt erstellt werden. Der von den Bundesländern ins Spiel gebrachte Vorschlag, den GKV-Versicherten die Wahlmöglichkeit einzuräumen, ob sie ihren Medikationsplan von einem Arzt oder einem Apotheker erstellen lassen wollen, wurde abgelehnt. Dies geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zu den entsprechenden Empfehlungen des Bundesrats zum sog. E-Health-Gesetz hervor.

GKV-Versicherte sind mit Preis und Leistung des Gesundheitswesens so zufrieden wie nie zuvor. Dies geht aus der Continentale-Studie 2015 hervor, die jährlich durchgeführt wird. Danach sind 68% der gesetzlich Versicherten aktuell mit dem Preis, 70% mit der Leistung zufrieden. Bei den PKV-Versicherten ist die Zufriedenheit mit den Leistungen des Gesundheitswesens mit 81% sogar noch höher, beim Preis liegt sie bei 65%.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(19):2-2