Auf den Punkt gebracht

Handelsspannenausgleich


Claudia Mittmeyer

Der „Spannenausgleich“ hat bei den Großhandlungen eine lange Geschichte. Vor 2004 noch bei stolzen 15,57 % „Sollspanne“, verschwand er nach den Kürzungen 2004 (GMG) in der Versenkung. Nun kommt das im Gefolge des AMNOG und der verfallenden Margen im Rx-Bereich wieder.

Die Logik: Bei Verabschiedung des AMNOG mit der Umstellung der Großhandelsvergütung auf das „kleine Kombimodell“ im Rx-Segment ergab sich für die damalige Packungswertverteilung – wohl ohne die separat nur mit einem Fixaufschlag von 37,80 € honorierten Hochpreiser – eine nominale Großhandelsspanne von etwa 6,34 %. Diese 6,34 % oder etwas davon abweichende Werte stehen nun als Wunschvorstellung des Großhandels im Raum, sie entsprechen einem Packungswert von netto etwa 19,35€ auf Basis des Herstellerpreises (ApU) bzw. dann 20,66 € zum Apotheken-Einkaufspreis.

Steigende Packungswerte lassen die Spannen des Großhandels schwinden. Somit möchte er gerne die Rabatte um den jeweiligen Malus kürzen und somit „korrigieren“. Indes: Die relevanteren Stückerträge steigen, was gerne verschwiegen wird, zudem erhält der Großhandel selbst Rabatte und Skonti. Die Tabelle zeigt drei Konstellationen: Eine typische Packungswertverteilung, eine niedrigpreisige (Lauflagen-, Center-Apotheke) sowie eine hochpreisige im Ärztehaus mit teuer verordnenden Spezialärzten, jeweils auf 40.000 Packungen normiert. Es ergeben sich recht unterschiedliche Spannen und Abzüge. So sollten die Hochpreiser außen vor bleiben, diese heben den Packungswert und somit den Malus drastisch an, werden aber auch separat rabattiert und honoriert.

Zur Berechnung: Der Malus (Boni gibt es selten) kann aus dem durchschnittlichen Packungswert abgeleitet werden, was aber nicht ganz stimmt, da ein Packungswertdurchschnitt auf verschiedenste Weise zustande kommen kann. Bei der packungsgenauen Aufschlüsselung stellt sich die Frage, ob die Boni (bei niedrigpreisigen Produkten die Regel) voll angerechnet werden. Zudem ist der Abrechnungszeitraum bedeutsam. Monatsweise Schwankungen können erhebliche Unterschiede bedingen.

Falls möglich, sollten Sie jedoch den „Spannenausgleich“ wegverhandeln, da er in jedem Fall die Übersicht über die Konditionen stark erschwert. Hier finden Sie eine Excel-Datei, mit der Sie Ihre Situation berechnen können.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2016; 41(02):8-8