„Pharma-Gesetz“

Aussicht auf höhere Honorare verdichtet sich


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Es zeichnete sich schon länger ab, nun verdichten sich die Hinweise auf eine bevorstehende Erhöhung der Rezepturhonorare sowie der Bearbeitungsgebühren für die Betäubungsmittelrezepte.

Im Raum stehen die „Beratungspauschale“ von den bekannten 8,35 € netto auch für Rezepturen, mutmaßlich ggf. um den Kassenabschlag auf 6,86 € netto geschmälert und möglicherweise auch nur für verschreibungspflichtige Rezepturen. Die Arbeitspreise sollen pauschal um 1,00 € steigen. Bei geschätzt nunmehr etwa 7 Mio. „klassischen“ GKV-Rezepturen (Tendenz fallend) bedeutet das ein Plus von vielleicht noch 55 Mio. €, etwa 2.700 € je Apotheke. Eine gute Million, allenfalls knapp 2 Mio. Privatrezepturen erbrächten nochmals rund 10 Mio. € bis maximal knapp 20 Mio. €, pro Apotheke also im Schnitt 500 € bis 1.000 €. Unklar ist, ob der heutige 90%-Aufschlag auf den Wareneinsatz unangetastet bleibt.

Die BtM-Rezeptgebühr könnte von 0,26 € brutto auf 2,91 € steigen, netto wären es möglicherweise aber nur 2,45 €. Bei fast 14 Mio. BtM-Rezepten pro Jahr wäre das ein Plus von rund 30 Mio. €, vielleicht auch an die 40 Mio. €, sollten die 2,91 € ein Nettobetrag sein – 1.500 € bis knapp 2.000 € mehr je Apotheke.

Alles in allem könnte das „Pharma-Gesetz“ ab 2017 den Apothekenertrag um etwa 100 Mio. € p. a. aufbessern, 5.000 € je Betrieb. Immerhin – sofern alles so kommt. Kaum ein Vorschlag erscheint bekanntlich unverändert im Gesetzblatt.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2016; 41(14):3-3