Prof. Dr. Reinhard Herzog
Der Medikationsplan gliedert sich quasi in Pflicht und Kür. „Projektleiter“ ist der Arzt, oft der Hausarzt. Die Apotheke ist insoweit noch Lückenfüller und ergänzt gegebenenfalls. Eigene Initiativen („Brown-Bag-Reviews“, Pflege eigener Kundendatei etc.) bleiben freilich unberührt.
Muss: Erstellung eines Medikationsplanes auf Patientenwunsch (bzw. Wunsch des Arztes und Einverständnis des Patienten) ab drei regelmäßig verwendeten verordneten Präparaten. Das ist ein gesetzlicher Anspruch, aber keine Verpflichtung des Kunden. Der Anspruch auf den Plan bezieht die Selbstmedikation mit ein, weiterhin die Aktualisierung um diejenigen Mittel, die auch in der Apotheke abgegeben wurden (andere optional, aber nicht verpflichtend). Zusätzlich vorgelegte und belieferte Rezepte z. B. von Fachärzten sind auf Wunsch zu ergänzen. Relevante Medizinprodukte (Pens, Inhalatoren etc.) kommen ebenfalls auf den Plan.
Werden in der Apotheke Daten erhoben, gespeichert und weiterverwendet (z. B. Pflege einer Medikationskartei), ist eine Einverständniserklärung des Kunden nötig, die ggf. bereits im Rahmen der Kundenkarte, je nachdem, was diese konkret umfasst, erteilt ist.
Kann: Einlesen via 2D-Code und erneuter komplettierter Ausdruck. Alternativ handschriftliche Ergänzung erlaubt. Prüfung auf arzneimittelbezogene Probleme oder Mehrfachverordnungen über die in Ihrer Apotheke selbst erfolgten Abgaben hinaus.
Lesetipps: Die Suche im Internet nach „bundeseinheitlicher Medikationsplan ABDA“ führt zu einer PDF-Datei mit allen wichtigen Fragen und Antworten inklusive Muster des Plans.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft stellt ebenfalls lesenswerte Infos unter www.kbv.de/html/medikationsplan.php bereit. Unter „Fragen und Antworten“ erfahren Sie, wie mit abweichenden Dosierschemata umgegangen wird und welche zusätzlichen Möglichkeiten über das klassische „morgens-mittags-abends-zur-Nacht-Schema“ hinaus der Plan bietet.
So müssen z. B. Insuline individuell, andere Wirkstoffe ein- und ausschleichend dosiert werden, oder es müssen spezielle Hinweise untergebracht werden. Dazu dienen die Hinweisspalte und zusätzlich eingefügte Zwischen- und Hinweiszeilen. Spezielle Fälle können in einem gesonderten Plan dargestellt werden, auf welchen im Hauptplan verwiesen wird. Diese Quelle wendet sich primär an die Ärzte – kein Nachteil! Schließlich erstellen diese die Pläne, mit welchen sich dann die Apotheke auseinandersetzen muss.
Technik
Gerade im Übergangsmodus des Papier-Medikationsplans hat der 2D-Code die Bedeutung als Bindeglied zwischen den Beteiligten. Dies kommt vor allem bei den Aktualisierungen zum Tragen. Der 2D-Code kann von allen Beteiligten wieder eingelesen und so der eigene Datenstand aktualisiert werden, und zwar ohne lästiges Eintippen. Rüsten Sie also ggf. 2D-fähige Scanner nach, spätestens mit den fälschungssicheren Packungen kommt das sowieso. Die technische Herausforderung ist nun, den bundeseinheitlichen Medikationsplan, dieser absehbar rein elektronisch, mit eigenen EDV-Daten für die Medikationshistorie (u. a. heutige Kundenkartendaten) zu verknüpfen.
Fazit
Es wird spannend, was in welcher Form und Qualität von den Ärzten kommt und wie groß die Akzeptanz und Nachfrage angesichts von 20 Mio. Berechtigten (1.000 je Apotheke!) sein werden. Hieran werden sich künftige wirtschaftliche und strategische Erwägungen, die wir anstellen werden, messen lassen müssen. Die Beschäftigung mit dem Thema tut Not, ob gewollt oder nicht!
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2016; 41(18):7-7