Schufa

Was wird über Sie gespeichert?


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Ob Sie einen Handyvertrag oder einen Mietvertrag abschließen, ob Sie eine Kreditkarte oder einen Kredit beantragen, ob als Unternehmer oder als Privatkunde: überall ist die SCHUFA als Auskunftei dabei – mit unter Umständen erheblichen Konsequenzen. Von Karin Wahl.

SCHUFA steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (www.schufa.de oder www.meineschufa.de) und kann durch die zu Ihnen gespeicherten Daten mit ihrer Auskunft an Banken, Vermieter oder sonstige Geschäftspartner mitentscheiden, ob Sie kreditwürdig sind oder nicht. Die Schufa ist eine Holding in Form einer AG mit Anteilseignern wie Banken, Versicherungen etc. Sie hat Daten über mehr als 66 Mio. Einwohner gespeichert. Da jeder in seinem Leben einmal eine Versicherung, einen Bausparvertrag oder ein sonstiges Geschäft abschließt und alles fleißig an die Schufa als Wirtschaftsauskunftei gemeldet wird, wundert man sich auch nicht mehr über die 66 Mio. gespeicherten Personen.

Umso wichtiger ist, dass die gespeicherten Daten über Ihre Bonität aktuell und vor allem korrekt sind. Denn sind diese nicht mehr aktuell oder sogar falsch, wundern Sie sich vielleicht, warum Sie den Kredit oder den Mietvertrag nicht bekommen. Sie ahnen meist nicht, dass es an der unkorrekten Auskunft lag.

Fast jeder kennt den Begriff „Schufa“, weiß aber nicht, dass man sogar das Recht hat, die gespeicherten Informationen zur Kenntnis zu bekommen. Bereits seit dem 1. April 2010 ist die Schufa per Gesetz verpflichtet, einmal im Jahr diese nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz kostenlose Auskunft zu erteilen. Üblicherweise sind Auskünfte der Schufa gebührenpflichtig, nur diese einmal jährliche Auskunft darf nichts kosten. Dabei ist es nicht ganz einfach, wirklich zu dem Bereich der kostenlosen Anforderung vorzudringen (Schufa-Seite www.meineschufa.de: ganz unten „Datenübersicht nach § 34 Datenschutzgesetz“ anwählen, ggf. suchen Sie im Internet nach neutralen Ratgebern via „Schufa Auskunft kostenlos“).

Der Selbstversuch

Das „Bestellformular Datenübersicht nach § 34 BDSG“ ausdrucken, Pflichtfeld „Angaben zur Person“ und optional „Sonstige Angaben“ ausfüllen, Datum und Unterschrift, noch die Kopie des Personalausweises (oder des Reisepasses plus Meldebescheinigung), und ab die Post. Nach 14 Tagen kommt dann die gespannt erwartete Auskunft der Schufa.

Ob neuer Handyvertrag, Kreditkartenvertrag und sämtliche Kundenkarten bei diversen Händlern, alles ist gelistet. Aber was ist das? Hier werden zwei alte, bereits längst getilgte Bausparverträge mit Nummer aufgeführt. Um das Problem an der Wurzel zu packen, erfolgt gleich der Anruf direkt bei der Bausparkasse. Schnell wird klar, dass hier die längst erledigten Bausparverträge noch im System umhergeistern und auch noch so an die Schufa gemeldet wurden. Es folgt eine große Entschuldigung, dass das normal nicht vorkommen sollte und das Versprechen, das sofort zu erledigen.

Nach acht Tagen ohne Resonanz Anruf bei der Schufa. Das „Befremden über falsche Daten im System einer so renommierten Wirtschaftsauskunftei mit ggf. weitreichenden Konsequenzen“, führt dann zu einer beschleunigten Bearbeitung. Es folgen schriftliche Statements beider Firmen. Eine „aktualisierte kostenlose Auskunft“ wird mit gesonderter Post avisiert.

Man stelle sich vor, man hätte sich im guten Glauben bei der Finanzierung des Eigenheims mit der Einholung einer Schufa-Auskunft einverstanden erklärt. Viel Ärger – und einige Mühen und Zeit, bis die Ursache gefunden worden wäre! Immerhin freut sich die Autorin über den „Basisscore für die Bonität von 99,27 %“ trotz der falschen Bausparverträge.

Habe ich Sie neugierig gemacht? Teilen Sie diese Informationen mit Freunden und Bekannten, die bestimmt unter den „66 Mio. gespeicherten Personen“ sind. Mein Tipp: Als Einzelperson und nicht als Firma anfragen, damit die Auskunft wirklich kostenlos ist!

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2016; 41(18):10-10