Prof. Dr. Reinhard Herzog
Das saß – das EuGH-Urteil zur im Kontext des europäischen Freihandels wettbewerbsverzerrenden Wirkung unserer deutschen Arzneimittel-Festpreise. Also Plan B? Ein Rx-Versandhandelsverbot scheint nahezuliegen. Doch machen wir es uns damit nicht zu leicht?
Die Urteilsbegründung weist durchaus auf einen wunden Punkt hin: Ein Festpreissystem ist kein Garant für eine flächendeckende Versorgung, wie die wirtschaftlich immer weiter auseinanderklaffende Schere in unserer Apothekenlandschaft zeigt. Was für starke Apotheken sehr auskömmlich ist, bedeutet für kleinere Apotheken, oft auf dem Land, die schleichende Auszehrung bis zur Selbstaufgabe.
Die Konsequenz aus dem Urteil kann auch eine gänzlich neue Honorarsystematik sein, weit entfernt vom „Dammbruch nach unten“. Spätestens zum Herbst 2017 – dem Erscheinungstermin des Honorargutachtens – sollten überzeugende Alternativen zur heutigen Honorierung auf dem Tisch liegen.
Bis dahin mag ein Rx-Versandhandelsverbot wie ein Pflaster auf einer klaffenden Wunde wirken. Doch die Wunde der sich weiter verschärfenden Kluft zwischen den Apotheken ist so tief, dass sie sich damit nicht heilen lässt. Neue Perspektiven und Lösungen müssen her – weit über das überschätzte Medikationsmanagement hinaus, welchem entscheidende Voraussetzungen fehlen, um zu einem tragenden Hauptstandbein werden zu können.
Herzlichst,
Ihr
Dr. Reinhard Herzog
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2016; 41(21):2-2