Prof. Dr. Reinhard Herzog
Die diesjährige Interpharm, die vom 31. März bis zum 1. April im World Conference Center in Bonn stattfindet, bietet neben einem umfassenden pharmazeutischen Fachprogramm mit der Wirtschafts-INTERPHARM und dem ApothekenRechtTag wieder geballtes Wirtschafts- und Rechtswissen für (künftige) Apothekenleiter.
Kaum ein Thema beschäftigt die Apotheker derzeit so sehr wie die Folgen des EuGH-Urteils zu den Rx-Boni ausländischer Versender. Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der die Apothekerkammer Nordrhein in diversen Verfahren gegen DocMorris vertreten hat, nimmt beim ApothekenRechtTag in seinem Vortrag „Rx nach EuGH: Versandverbot ante portas? Oder doch Plan B, C, D?“ eine rechtliche Bestandsaufnahme vor.
Ulrich Laut, Geschäftsführer und Justitiar der Landesapothekerkammer Hessen, beleuchtet in seinem Vortrag „Versand, Pick up, Bote, Rezeptsammelstelle – was ist erlaubt, was ist verboten?“ die diffizile Abgrenzung von Versand, Pick up, Botenzustellung und Rezeptsammelstellen. Zudem zeigt er auf, wie man Versandhandel und Rezeptsammelstellen rechtssicher betreiben kann.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2017; 42(06):2-2