Prof. Dr. Reinhard Herzog
„Gripsgymnastik“ mit dem AWA
Heute einmal wieder etwas zum Thema Kundenanwerbung:
Sie überlegen, eine „Premium-Card“ anzubieten. Diese soll allerdings zu einem gewissen Preis verkauft werden (ab etwa 20 € für ein Jahr), um in den Genuss von Vorteilen wie Sonderrabatten, Aktionen, besonderen Serviceleistungen etc. zu kommen. Ist das ein sinnvoller Ansatz, und wie wäre er wirtschaftlich darzustellen?
Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA Nr. 10/2017:
Der Hausarzt liegt mit 1.500 „Scheinen“ (inkl. PKV) etwa 50 % über dem üblichen Schnitt und sollte bei durchschnittlichem Verordnungsverhalten etwa 375.000 € bis 400.000 € Fertigarzneimittelumsatz netto inklusive Privatverordnungen und gut 14.000 Packungen erwarten lassen (siehe z.B. AWA Nr. 21/2016, Arzneiverordnungs-Report 2016, Honorarberichte der KBV). Der Rohertrag liegt i.d.R. bei gut 25 % bis 27 %. Der Neurologe bewegt sich mit 1.000 Fällen etwa 20 % über dem Fallzahlenschnitt, sollte also gut 800.000 € Nettoumsatz bei knapp 5.000 Packungen erwarten lassen, bei allerdings i.d.R. Roherträgen unter 10 %, oft nur um 7 %. Zudem kommt es hier sehr auf den Einzelfall an, was verordnet wird. Hausärzte sind da berechenbarer – und spülen erheblich mehr Kunden in die Apotheke. Regional unterscheiden sich die Fall- und Verordnungszahlen etwas, trotzdem: Daumen hoch für den Hausarzt!
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2017; 42(11):2-2