Zukunft der Vergütung

Produkt- oder Zeitverkäufer?


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Die Deckungsbeitragsrechnung bringt es an den Tag: Unterhalb von etwa 5 € durchschnittlichem Stückertrag über das Gesamtsortiment hinweg wird es schwierig, überhaupt nennenswerte Gewinne zu erwirtschaften. In dieser „verbotenen Zone“ bewegt sich aber ein Großteil des OTC-Geschäftes. Am Ende sind es die Rx-Packungen mit durchschnittlichen Stückerträgen von 9 € aufwärts (inklusive eigener Rabatte), bei privat verordneten auch gerne mehr oder weniger deutlich über 10 €, welche die Existenz der typischen Apotheke sichern. Nur sehr frequenzstarke Betriebe der Marke „Taubenschlag“ können trotz bisweilen niedriger Rezeptanteile und unterdurchschnittlicher Packungserträge rentabel wirtschaften – hohe Auslastung bei günstigen Prozesskosten macht es möglich. Das schaffen „normale“ Apotheken nicht.

Grob überschlagen tätigt eine typische Apotheke etwa 6 Minuten Mitarbeiteraufwand je Packung über alle Sortimentsbereiche; mit der Inhaberleistung sind es gut 7 Minuten. Jede Packung erwirtschaftet dabei um 6 € Stückertrag. Pro Stunde werden unter Einrechnung der Inhaberleistung somit knapp über 50 € Rohertrag erwirtschaftet. Alle künftigen Dienstleistungshonorare und Medikationsmanagement-Träume müssen diesen bereits heute erwirtschafteten Stundenertrag spürbar übertreffen, um überhaupt eine ernsthafte Alternative zu sein.

Gerade in den Barverkaufsartikeln steckt, trotz unterdurchschnittlicher Erträge, überdurchschnittlich viel Handlingaufwand: Ein- und Umräumen, nette Präsentation, Preisauszeichnung, -kalkulation und -pflege, Verwaltung von Übervorräten, Nachhalten von Zahlungsmodalitäten, Managen der (Direkt-)Bestellungen. Es verwundert, dass es in den Apotheken nicht schon längst einen Einräum-Service der Lieferanten zur Entlastung gibt, wie in anderen Branchen längst üblich.

Wie verleihen wir also unseren Stückerträgen künftig „Flügel“? Gehen wir den Pfad der in erster Linie packungsorientierten Bezahlung weiter, dürfte es schwierig werden, den Krankenkassen größere Zusatzausgaben zu entlocken – für was denn? Damit dürfte in der Rx-Vergütung nicht viel Potenzial stecken, zumal die Diskussion zurzeit ja in eine andere Richtung läuft und sogar um die Rx-Preisbindung gekämpft werden muss.

Gehen wir aber davon aus, dass das Modell der Festpreise standhält, einschließlich einer im Produktpreis als Festzuschlag abgebildeten Beratungspauschale: Dann wäre es im Rahmen einer Honorarreform nur konsequent, das heutige Kombimodell auf apothekenpflichtige Arzneimittel auszudehnen. Denn es handelt sich hier eben nicht um „Arzneimittel zweiter Klasse“.

Eine Paracetamol-Packung würde dann um 11 € kosten. Aber ist ein hochwirksames Arzneimittel samt guter Beratung das nicht wert? Auch solche Beträge überfordern „Otto Normalverbraucher“ nicht, betrachtet man die typischen Haushaltsausgaben. Zwar wären Absatzrückgänge bei etlichen Produkten die Folge (ich schätze bis zu einem Drittel), was aber gesundheitspolitisch vielfach nicht einmal unerwünscht wäre. Mit solchen Rückgängen könnte die Apotheke leben, gilt dann doch: Qualität und stets rentabler Stückertrag statt Masse! Eine Wiedereinführung der strikten Preisbindung für apothekenpflichtige OTC-Arzneimittel und ihre honorartechnische Aufwertung auf Rx-Niveau wäre nicht nur sachgerecht, sondern würde die Erosion in den Versand stoppen.

Das Modell hat den Charme, die Krankenversicherungen nicht zu belasten (Ausnahme: verordnete Non-Rx-Präparate). Zwar würde der Bürger zu einer Art erweiterten Zwangsfinanzierung der Apothekenstruktur „zu seinem Wohl“ herangezogen, was man mit ironischem Unterton als „Entzerrung des Preisgefüges“ und „Erhöhung der Preistransparenz“ betiteln könnte. Solche Zwangsfinanzierungen gibt es an vielen Stellen, sei es für die Energiewende, Fernsehgebühren oder an der Tankstelle. Am Ende zahlt immer „der kleine Mann“, mal direkter, mal indirekter. Das ist nun einmal Tatsache.

Wenn Apotheken einen Wunsch frei hätten und träumen dürften, dann sollte eine Wiedereinführung der OTC-Preisbindung ganz weit oben stehen!

Dr. Reinhard Herzog, Apotheker, 72076 Tübingen, E-Mail: Heilpharm.andmore@t-online.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2017; 42(20):19-19