Editorial
Brückenschlag mal anders
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Gripsgymnastik
Vollzeit oder Teilzeit
Wie in deutschen Apotheken gearbeitet wird
Analgetika
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Apothekenmarkt
Eckdaten auf einen Blick
Apotheken auf der Schattenseite
Den Absprung schaffen
Je nach Ausgangslage lassen sich temporäre Ertragsrückgänge ganz gut managen. Die Herausforderungen beginnen, wenn eine dauerhafte Abwärtsspirale in Gang kommt, der Sie hinsichtlich der Einnahmen und Kunden standortbedingt nicht mehr wirksam begegnen können.
Die Konditionen mit dem Großhandel richtig verhandeln (Teil 3)
Der Non-Rx-Bereich und was sonst wichtig ist
In diesem letzten Teil unserer Reihe über die Verhandlungen mit dem Großhandel (vgl. AWA 3/2018 und AWA 9/2018) wollen wir die Non-Rx-Artikel beleuchten. Außerdem geben wir Ihnen einige grundsätzliche Hinweise für die Verhandlungen mit auf den Weg.
Nichts zu tun?
Wie Sie Leerlaufzeiten produktiv nutzen
In jeder Apotheke gibt es Zeiten, in denen aufgrund einer hohen Kundenfrequenz viel dringend zu erledigende Arbeit anfällt – und Zeiten, in denen dies eher nicht der Fall ist („Leerlaufzeiten“). Doch diese Leerlaufzeiten müssen nicht „vergeudet“ sein.
Die Qual der Wahl
Ist weniger mehr?
Es gibt viele Kriterien, nach denen Kunden „ihre“ Apotheke und dort „ihre“ Produkte auswählen. Eines davon ist die Anzahl der Auswahlmöglichkeiten. Für Sie stellt sich dabei die Frage: Wann verkaufen Sie mehr? Wenn Sie dem Kunden eine kleine oder eine große Auswahl bieten?
Damit es nicht zur Eskalation kommt
Fair-Streit-Regeln für das Apothekenteam
In Apothekenteams kann es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten kommen, weil Mitarbeiter mit unterschiedlichen Denk- und Verhaltensweisen aufeinandertreffen. Mit dem richtigen Vorgehen gelingt es zumeist, solche Probleme konstruktiv zu lösen.
Fast drei Monate nach Inkrafttreten des neuen Datenschutzrechts
Was Sie im Falle einer Abmahnung tun sollten
Die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben bleiben ein zentrales Thema. Zum Glück ist die befürchtete Abmahnwelle wegen angeblicher Verstöße bislang ausgeblieben. Gleichwohl gibt es schon Abmahnungen, die sich auf die Außendarstellung der betroffenen Apotheken beziehen.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
So weisen Sie einen niedrigeren Grundstückswert nach
Grundstücke werden für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer vom Finanzamt „bewertet“. Halten Sie den so ermittelten Wert für zu hoch, können Sie ein eigenes Gutachten in Auftrag geben. Was Sie dabei beachten sollten, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH).
Verbilligte Vermietung
Überlassung möblierter Wohnungen
Wer verbilligt an Angehörige vermietet, kann Steuern sparen. Die Miete muss aber mindestens 66% der ortsüblichen Miete betragen. Bei (teil-)möblierten Wohnungen ist außerdem ein Zuschlag zu berücksichtigen – allerdings nicht immer, wie der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden hat.
Valsartan – der nächste „Aufguss“