Wie Sie UV-C-Leuchten richtig einsetzen

Mehr Licht für weniger Virenlast in der Offizin


Michael Jeinsen

In Krankenhäusern sind UV-C-Leuchten zum Abtöten von Bakterien und Viren längst Standard. Auch als Apotheker können Sie von dieser Technik profitieren und sich damit gerade in der Pandemie gegenüber Ihren Kunden mit einem umfassenden Hygienekonzept profilieren.

Nicht erst seitdem die Grünen in Berlin mitregieren, ist das Thema Energiesparen in aller Munde. Ohnehin erübrigt sich in Zeiten von LED jede Diskussion zum Thema Energieeffizienz: Es ist unstrittig, dass es in absehbarer Zeit keine Alternativen mehr geben wird. Warum auch? Die "LED-Revolution" hat stattgefunden, und so wird es in naher Zukunft weder Ersatzteile noch Leuchtmittel für die alte Technik geben. Allenfalls "Retrofit"-Leuchtmittel zum Einsatz in alten Fassungen (z.B. E27 oder E14) werden noch eine gewisse Zeit dafür sorgen, dass alte Leuchten nicht komplett aus den Regalen verschwinden.

Apotheken können mit einer modernen Beleuchtung nicht nur Energie und Geld sparen, sondern überdies die Offizin für Kunden ansprechender gestalten (vgl. AWA 22/2021). Doch das ist längst nicht alles: Gerade in Pandemiezeiten kann moderne Lichttechnik Apotheken einen doppelten Vorteil verschaffen: mehr Hygiene und ein gutes Thema fürs eigene Marketing.

Schon seit vielen Jahren entwickeln Planer Konzepte, um Diskretionsabstände in Apotheken sicherzustellen. Seit zwei Jahren kommt nun – coronabedingt – verstärkt der Gesichtspunkt Hygiene dazu. Dabei lassen sich die Corona-Vorgaben weder allein mit Abstandsschildern noch mit Licht befriedigend lösen.

Als sinnvolle Alternative bzw. Ergänzung zu Lüftungsanlagen und Mikrofiltern, die Viren eliminieren, bieten sich spezielle UV-Leuchten an. Laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist UV-C-Strahlung geeignet, Bakterien und Viren gezielt abzutöten. Neu ist der Einsatz von UV-C-Licht zur Desinfektion nicht: In Krankenhäusern sind solche Lampen schon lange verbreitet. Weitere Einsatzgebiete sind die Oberflächenentkeimung, Raumluftdesinfektion und Wasseraufbereitung.

Der Einsatz von UV-C-Leuchten über dem Handverkauf schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe:

  • Der HV-Bereich wird gezielt ausgeleuchtet.
  • Die Virenlast wird signifikant (um ca. 99%) verringert.

Vorsicht ist geboten!

Der Handel hat längst auf den gestiegenen Bedarf reagiert und bietet mittlerweile Leuchten an, die nicht nur Licht erzeugen, sondern mittels UV-C-Licht auch gezielt Keime abtöten. Die Wirksamkeit und Sicherheit dieser Leuchten wurden laut Herstellerangaben vom Fraunhofer Institut sowie dem TÜV SÜD geprüft und bestätigt. Damit die Strahlung ihre Wirkung entfalten kann, muss sie allerdings ausreichend hoch dosiert sein. Die meisten UV-C-Desinfektionsgeräte arbeiten mit Wellenlängen um 254 nm. Eine erbgutschädigende Wirkung wurde allerdings in mehreren Studien bestätigt.

Grundsätzlich ist UV-C-Strahlung auch für Menschen gefährlich und birgt Risiken für Augen, Haut und eben das Erbgut. So hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) jede UV-Strahlung – auch natürliche – als krebserregend eingestuft. Es muss also vorsichtig mit solchen Leuchten umgegangen werden!

Aber es gibt Möglichkeiten, UV-C-Licht auch dort sicher einzusetzen, wo sich Menschen aufhalten, wie das Bundesamt für Strahlenschutz betont:

  • Die Raumluft kann zur Reinigung an einer abgeschirmten UV-C-Quelle vorbeigeführt werden.
  • Eine alternative Lösung besteht darin, UV-C-Leuchten von Menschen weiter entfernt aufzuhängen, etwa unter hohen Decken.
  • Einen nochmals anderen Weg ist das LMU-Klinikum gegangen, das in Kooperation mit der Technischen Universität München und dem Start-up-Unternehmen Smart United eine Art "UV-Lichtwand" mit extrem gebündeltem Licht entwickelt hat (Quelle: Süddeutsche Zeitung). Dieses Licht streut nicht und stellt daher keine Gefahr für Menschen dar. Ab April soll diese Technik erhältlich sein.
  • Last but not least sind etliche Anbieter dazu übergegangen, ihre UV-C-Leuchten nur noch mit einer Wellenlänge von 222 nm ("Far-UV-C") auszustatten, um Menschen vor der Strahlung zu schützen. Zumindest Tierversuche bestätigen, dass diese Leuchten deutlich schonender sind. Das BfS mahnt dennoch zur Vorsicht und fordert belastbarere Studien.

Tue Gutes und rede darüber

Wenn Sie als Apotheker solche zum Teil sehr aufwendigen Hygienemaßnahmen in Ihrer Offizin ergreifen, sollten Sie das Ihre Kunden selbstverständlich wissen lassen. Das gilt umso mehr, weil dieser Aufwand für Laien gar nicht ohne Weiteres ersichtlich ist. Wer kann schon spezielle UV-C-Leuchten unter der Decke oder Virenfilter in Lüftungsanlagen identifizieren?

Insofern sollten Sie solche besonderen Sicherheits- und Hygiene-Vorkehrungen unbedingt als Marketingargument nutzen und aktiv in Ihr Werbekonzept einbinden. Das beginnt beim Schaufenster und geht über Flyer und Werbeanzeigen bis hin zur Website und entsprechenden Posts in sozialen Medien. Gerade gesundheitlich angeschlagene Menschen werden Apotheken bevorzugen, die einen möglichst optimalen Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus (und anderen!) bieten.

Positive Nebeneffekte

Aber auch wenn Sie ein Testzentrum betreiben, oder demnächst in Ihrer Offizin gegen SARS-CoV-2 impfen werden, können Sie von UV-Licht zur Senkung der Virenlast profitieren. Wer wird sich nicht lieber in einem Raum mit höchster Hygienetechnik testen oder impfen lassen, als in einem Beratungsraum alter Machart?

Wer sich für den Einsatz von UV-C-Leuchten entscheidet, sollte gleich über ein komplettes Lichtkonzept für die gesamte Apotheke nachdenken. Damit können neben hygienischen Aspekten auch andere Ziele erreicht werden – etwa durch den Einsatz verkaufsfördernder, vertikaler Beleuchtung. Die Flächenbeleuchtung kann bei einem solchen Konzept fast vernachlässigt werden, denn die Reflexion auf den vertikalen Flächen sorgt für ausreichend Beleuchtungsstärke in der gesamten Offizin.

Förderprogramme ausschöpfen

Wenn Sie am Überlegen sind, ob sie alte Beleuchtung in Ihrer Apotheke gegen neue, energieeffiziente Leuchten austauschen sollen, dann lohnt es sich unbedingt, staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Über entsprechende Programme von EU, Bund und Ländern informiert u. a. die Website der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Wer eine Förderung erhalten möchte, sollte stets darauf achten, mit dem Vorhaben erst nach einer Bewilligung zu beginnen. Zudem muss der Antrag von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten gestellt werden.

Teurer, aber deutlich besser: Echtes statt Plexiglas!

Aufgrund coronabedingter Hygienemaßnahmen kommen in vielen Apotheken Plexiglas-Scheiben zum Einsatz. Diese werden entweder von der Decke abgehängt, oder auf dem HV-Tisch fixiert. Das ist jedoch mit einigen Nachteilen verbunden:

  • Das Plexiglas ist nicht spiegelungsfrei und behindert nicht selten den freien Blick auf die Sichtwahl.
  • Zudem erschwert das Plexiglas die Kommunikation zwischen Kunden und Apothekenpersonal.
  • Schließlich lädt sich Plexiglas statisch auf und zieht Staub geradezu magisch an – ein echtes Problem für die Offizin, in der Sauberkeit und Hygiene an erster Stelle stehen sollen.

Was lässt sich dagegen tun? Störende Spiegelungen in Plexiglasscheiben lassen sich durch eine gleichmäßige Beleuchtung vor und hinter dem HV-Tisch reduzieren. Die statische Aufladung des Plexiglases kann durch handelsübliche Pflegemittel minimiert werden.

So bietet sich der Einsatz von Glasscheiben an: Diese laden sich nur minimal statisch auf und lassen sich viel einfacher reinigen. Eine Trübung – wie bei Plexiglas möglich – findet nicht statt, und es liegen immer gute Sichtverhältnisse vor. Den besten Effekt erzielen Sie mit entspiegeltem Glas: Das ist zwar nicht billig, wirkt dafür aber sehr professionell. Es empfiehlt sich, Sicherheitsglas zu verwenden.

Michael Höferlin, HÖFERLIN & HÖFERLIN, Apothekenplanung, 32756 Detmold, E-Mail: info@hoeferlinundhoeferlin.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2022; 47(04):12-12