Von Schneewittchen lernen
Recht kurz
Gripsgymnastik
Eckdaten auf einen Blick
Ganz ordentliche Zahlen, aber …
Der GKV-Apothekenmarkt 2021
Heute blicken wir auf den GKV-Markt des letzten Jahres zurück. Auf den ersten Blick sehen die Zahlen gar nicht schlecht aus. Bei näherem Hinsehen offenbaren sich jedoch für die klassischen Apotheken beachtenswerte Entwicklungen, die nicht nur der Pandemie geschuldet sind.
Interview mit Torsten Roos und Hauke Kalz, Insight Health/Solvena
"Man braucht die digitale Schnittstelle zum Kunden"
Big Data ist ihr Kerngeschäft, der Apothekenmarkt ihr Zuhause: Die Marktforscher von Insight Health liefern profunde Einblicke in die Entwicklung eines Marktes im Umbruch. Was die digitale Transformation für stationäre Apotheken bedeutet, ist Inhalt unseres Interviews.
Bessere Kommunikation und Prozesse dank digitaler Technik
Wie Digitalisierung Abläufe effizienter macht
Die Digitalisierung bietet Ihnen als Apothekeninhaber zwei entscheidende Hebel, um Ihre personellen Ressourcen zu schonen und Kosten einzusparen: erstens digitale Tools für eine effizientere Kommunikation sowie zweitens Software-Lösungen zur Optimierung Ihrer Prozesse.
Praxiserprobte Ansätze zur Stressreduzierung
SOS Stress: Was Ihnen im Alltag sofort hilft
Eine nachhaltige Stressbekämpfung fängt immer mit der Prävention an. Sie können den Stress nicht (auf-)lösen, wenn er erst einmal da ist. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie Ihren persönlichen Stress kennenlernen und ihm zuvorkommen!
Umgang in Apotheken mit gefälschten Impfzertifikaten
Bei Verdacht auf Fälschung Polizei verständigen
Grundsätzlich unterliegen Apotheker der beruflichen Schweigepflicht. Beim Verdacht auf gefälschte Impfdokumente gilt diese insofern nicht, als dass der Schutz der allgemeinen Gesundheit höher einzustufen ist. Wir fassen die rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen.
Photovoltaikanlage als steuerliche „Liebhaberei“
Gilt das auch für die Umsatzsteuer?
Kleinere Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10,0 kW/kWp dürfen Sie für einkommensteuerliche Zwecke neuerdings als Privatsache behandeln. Wenn Sie dies auch für die Umsatzsteuer anstreben, dann gilt es jedoch, einige Fallstricke zu beachten.
Ordnungsgemäße Bewirtungsbelege
Finanzverwaltung überzieht
Den Restaurantbesuch mit Geschäftsfreunden können Sie steuerlich absetzen – zumindest teilweise (70%). Dazu benötigen Sie allerdings eine ordnungsgemäße Rechnung. Diese kann nach aktueller Rechtsprechung auch handgeschrieben sein.