Cannabis – Klappe, die zweite

Nach langem Tauziehen folgte erst im letzten Jahr die "Teillegalisierung" von Cannabis. Die Union hat vor der Wahl durchblicken lassen, dass das noch junge Gesetz wieder gekippt werden soll. Kommt es für die Apotheken also zu einem zweiten Aufschlag?

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Cannabis polarisiert weiterhin, und daran hat dessen „Teillegalisierung“, die erst nach langem Tauziehen in der verflossenen Ampel-Regierung erfolgte, nichts geändert. Im Gegenteil. Dieses Kompromiss-Konstrukt befriedigt weder die Befürworter einer liberalen noch die Verfechter einer restriktiven Drogenpolitik, und erst recht nicht zahlreiche verantwortungsvolle Angehörige der Gesundheitsberufe. Wie auch? Drei Pflanzen auf der heimischen Fensterbank, dazu überbürokratisierte Anbauclubs, deren Genehmigung je nach Bundesland ein schwer zu meisternder oder fast gar nicht zu bewältigender Spießrutenlauf ist – das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Es war eben mal wieder eine typisch deutsche Kompromissgeburt: Niemandem richtig weh, aber auch niemandem wohl. Selbst wenn die künftige Federführung des Gesundheitsressorts wieder bei der SPD oder gar bei den Grünen landen sollte, dürfte ein erheblicher Reformbedarf nicht von der Hand zu weisen sein. Es ist schwer vorstellbar, dass ein Koalitionsvertrag dazu nicht bereits erste Umrisse skizziert, so eindeutig wie die CDU sich hier positioniert hat.

Ob man jedoch das Rad wieder komplett zurückdrehen kann, daran dürften Zweifel bestehen. Damit eröffnet sich ein kurzes Zeitfenster für einen zweiten Aufschlag, insbesondere für die Apotheken. Nachdem ungeachtet so mancher Versprechungen ebenfalls aus Richtung der CDU klar sein sollte, dass wirklich namhafte Honorarerhöhungen kaum zu erwarten sind (jedenfalls wohl nicht ohne beträchtliche Gegenleistungen), kann der Rat nur lauten, sich zusätzlich neue Ertragsquellen zu erschließen, welche zudem nicht vorrangig die Krankenversicherungen belasten. Cannabis ist dabei schlicht die am nächsten liegende Option mit einem wirklich hohen Ertragspotenzial im Milliardenbereich, bei gleichzeitig einer den Apotheken auf den Leib geschneiderten Rolle als verantwortungsvolle Abgabe- und Beratungs-Institution.

Im einen Extrem, welches wohl den CDU-Vorstellungen am nächsten käme, würde man einfach vor 2024 zurückkehren, Cannabis wieder dem Betäubungsmittelgesetz unterstellen und nur auf dieser Basis Medizinal-Cannabis weiter zulassen. Oder man schreibt wenigstens den alleinigen Status als Rx-Arzneimittel fest, mit der Aufgabe, dem Wildwuchs der Online-Verschreibungen Einhalt zu gebieten. Doch ist das in einer Koalitionsregierung mit SPD oder Grünen (oder gar beiden) realistisch? Bliebe, neben dem Medizinal-Cannabis auf Rezept, zusätzlich der Weg einer kontrollierten Abgabe ohne Rezept über Fachgeschäfte. Ehe man jedoch eine womöglich wieder zweifelhafte Struktur von Cannabis-Fachgeschäften aufbaut, bieten sich die Apotheken als flächendeckende Institution, ausgestattet mit allen Ausstattungs- und personellen Qualifikations-Voraussetzungen, geradezu an.

Das Ertragspotenzial ist bereits an anderen Stellen beleuchtet worden. 3 € bis 4 € Rohertrag je Gramm Blüten sind ohne Weiteres realisierbar, bei trotzdem zum Schwarzmarkt konkurrenzfähigen Kundenpreisen. Perspektivisch sind etliche zehn Kilogramm Absatzmenge je Apotheke und Jahr eine realistische Größenordnung, falls sich alle Apotheken beteiligen würden, andernfalls noch mehr. Das kann schnell in den deutlich sechsstelligen Bereich hineinwachsen – an zusätzlichem Rohertrag! Das käme in die Größenordnung einer auf 12 € erhöhten Rx-Packungspauschale.

Die Fallen liegen im Detail. Sollte es wie bei Medikamenten einen Kontrahierungs- oder Abgabezwang geben, oder soll die Abgabe freigestellt bleiben? Soll Cannabis später einmal ein arzneimittelrechtliches OTC-Produkt werden, könnte es gar den Einstieg in eine neue Abgabekategorie („Verschreibung durch Apotheker nach persönlicher Beratung und Risikoprüfung“) markieren, mit Signalwirkung für andere Risiko-Wirkstoffe im OTC-Markt? Angesichts des Marktpotenzials könnte zudem die Tür zur Entwicklung völlig neuer Darreichungsformen aufgestoßen werden – hier bieten sich technologisch höchst interessante Ansätze jenseits des Rauchens oder Inhalierens klassischer Blüten an. So könnten deutsche Erfolgsstories mit internationaler Abfärbewirkung geschrieben werden.

Vielleicht sind inzwischen in der Standespolitik Einsicht und Leidensdruck soweit gewachsen, dass es nun mal zur Abwechslung heißt: Bedenken second, Chancen first! Es wäre sehr zu wünschen, doch die Zeit drängt.

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Prof. Dr. Reinhard Herzog

Apotheker

Apothekenexperte, Fachautor und seit 1993 Lehrbeauftragter an der FH Sigmaringen im Studiengang Pharmatechnik – und dort seit 2020 Honorarprofessor. Herausgeber und langjähriger Autor des AWA.