Zukunft des Gesundheitswesens

Drei Fragen an Dr. Monika Stolz


Claudia Mittmeyer

Dr. Monika Stolz ist Ministerin für Arbeit und Soziales des Landes Baden-Württemberg.

? Mit welchen Maßnahmen kann aus Ihrer Sicht die derzeitige Struktur des Apothekenwesens langfristig erhalten werden?

Ich bin mir sicher, dass wir auch künftig die Apotheke im Ort haben werden. Diese Form der Versorgung der Bevölkerung hat sich bewährt. Allerdings haben sich auch die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger gewandelt. In bestimmten Fällen ist es für Patientinnen und Patienten hilfreich, wenn sie sich ihre Arzneimittel zusenden lassen können.

Viele Apotheken haben sich ja auch bereits auf diese Entwicklung eingestellt. Sie beliefern ihre Kunden, auch wenn diese im gleichen Ort wohnen. Ich begrüße so eine Entwicklung. Wir können nicht erwarten, dass alles beim Alten bleibt, sondern müssen uns den Neuerungen, am besten auch mit kreativen Lösun­gen, stellen. Das gilt übrigens für alle Bereiche.

? Wie stehen Sie zu einer Wiedereinführung des Ver­sandhandelsverbots für verschreibungspflichtige Arz­neimittel?

Ich halte wenig davon, Räder wieder zurückzudrehen. Bisher ist nicht bekannt geworden, dass der legale Versandhandel mit Arzneimitteln ein besonderes Risiko beispielsweise für das Einschleusen von Arzneimittelfälschungen darstellt. Wir müssen aber natürlich darauf achten, dass die Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln – gerade auch beim Versandhandel – gewährleistet bleibt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass die Arzneimittel, die sie, egal ob direkt in der Apotheke oder auf dem Versandweg, erhalten, den vorgeschriebenen Qualitätskriterien entsprechen und dass auch künftig alle Apotheken den ihnen übertragenen Gemeinwohlauftrag erfüllen.

? Wie sehen Sie derzeit die Zukunft des geplanten Ge­sundheitsfonds?

Wir haben immer Klarheit über die finanziellen Auswirkungen des Gesundheitsfonds auf die Versicherten und die Leistungserbringer im Land gefordert. Aktuell wird hierzu gerade ein Gutachten erstellt. Unklar ist aber nach wie vor, welche Auswirkungen der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich haben wird oder wie beispielsweise die Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen ausgestaltet werden wird. Auch steht noch nicht fest, welche finanziellen Auswirkungen die Neugestaltung der ärztlichen Vergütung haben wird. Das sind einige Punkte, die es noch in diesem Jahr zu klären gilt.

Ziel der baden-württembergischen Landesregierung ist es, die gute und hochwertige Versorgung unserer Bevöl­kerung zu erhalten. Hierzu brauchen wir natürlich auch die entsprechenden finanziellen Mittel. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch auch noch nicht bekannt, wie hoch der bundesweit einheitliche Beitragssatz sein wird und mit welchen Zuweisungen die Krankenkassen je Versicherten aus dem Gesundheits-fonds rechnen können. Wir haben uns schon immer für klare Be­rechnungen ausgesprochen. Daran halten wir weiterhin fest.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(04):3-3