Claudia Mittmeyer
Wer beim Parken am Hang den falschen Gang einlegt, riskiert beim Wegrollen des Wagens seinen Versicherungsschutz. Einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Aktenzeichen 19 U 127/06) zufolge handeln Autofahrer grob fahrlässig, wenn sie zur Absicherung einen Gang verwenden, der das Wegrollen nicht verhindert.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(04):4-4