Claudia Mittmeyer
Müssen Krankenkassen nach der geplanten Einführung des Gesundheitsfonds einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben, weil die ihnen zugewiesenen Finanzmittel nicht ausreichen, wird ein nicht unerheblicher Teil dieser Prämie für neue bürokratische Prozesse aufgebraucht. So gibt es nach Berechnungen des Unternehmens T-Systems keinen positiven Effekt, wenn die Prämie weniger als 4 € beträgt, da allein die Prozesskosten 4 € ausmachen. Und bei 12 € Prämie bleiben nur 5,29 € an zusätzlichen Mitteln.
Ursache hierfür sind Verwaltungsprozesse wie die Information der Versicherten, der Einzug des Zusatzbeitrags sowie das Inkasso, falls der Kunde nicht zahlt. Darüber hinaus muss die Krankenkas-se ab einer Prämie von 8 € prüfen, ob die Härtefallregelung greift, was mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(04):2-2