Dr. Christine Ahlheim
Die Meinung von Betroffenen zu hören, sollte eine der ersten Tugenden von Entscheidern sein. Beispiel Nummer eins: die Rabattverträge. Wie eine repräsentative Umfrage ergab, lehnen 87% der GKV-Patienten einen wachsenden Einfluss der Krankenkassen auf die Verschreibung ab (siehe auch Meldung rechts). Im krassen Gegensatz dazu stehen die Dominanz der rabattierten Arzneimittel im Generikasektor sowie die angestrebte Ausweitung der Rabattverträge auf patentgeschützte Medikamente, wobei hier besonders bei den Analog-Präparaten der Einfluss der Kassen zum Tragen käme.
Beispiel Nummer zwei: die Apothekenketten. Das Europäische Parlament in Straßburg hat die EU-Kommission in Brüssel aufgefordert, den Machtmissbrauch durch große Supermarktketten zu untersuchen und „geeignete Maßnahmen“ vorzuschlagen, um Verbraucher, Arbeitnehmer und Hersteller vor jeglichem Missbrauch einer „beherrschenden Stellung“ zu schützen. In völligem Widerspruch hierzu steht das erst kürzlich seitens der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, das im weitaus sensibleren Arzneimittelbereich den Ketten Tür und Tor öffnen soll.
Doch warum wird an den Rabattverträgen festgehalten, obwohl die Patienten den wachsenden Einfluss der Kassen ablehnen und vergleichbare Sparerfolge auch auf praxistauglicheren Wegen möglich wären? Und warum will man Ketten im Apothekensektor zulassen, wenn im Supermarktbereich der Machtmissbrauch durch die gewählten Vertreter der EU-Bürger beklagt wird? Fragen, die auch den Verantwortlichen in Berlin und Brüssel zu denken geben sollten.
Deutscher Apotheker Verlag
AWA -Redaktion
Dr. Christine Ahlheim M.A.
Apothekerin
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(05)