Mietrecht

Zahlungsumstellung schriftlich vereinbaren


Dr. Christine Ahlheim

Wesentliche Abreden zwischen Vermieter und Mieter müssen schriftlich getroffen werden, damit sie auch wirksam sind. Hierzu zählt beispielsweise die Zahlungsmodalität der Miete. Stellen die Mietvertragsparteien die Zahlung der Miete von „quartalsweise“ auf „monatlich“ um, so muss auch diese Zahlungsmodalität schriftlich fixiert werden, um wirksam vereinbart zu sein.

Dies ist einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. September 2007 (Aktenzeichen XII ZR 198/05) zu entnehmen.

Internet-Info

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. September 2007 kann im Internet unter
www.bundesgerichtshof.de
–> Entscheidungen unter dem Aktenzeichen XII ZR 198/05 abgerufen werden.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(05):4-4