Dr. Christine Ahlheim
Wesentliche Abreden zwischen Vermieter und Mieter müssen schriftlich getroffen werden, damit sie auch wirksam sind. Hierzu zählt beispielsweise die Zahlungsmodalität der Miete. Stellen die Mietvertragsparteien die Zahlung der Miete von „quartalsweise“ auf „monatlich“ um, so muss auch diese Zahlungsmodalität schriftlich fixiert werden, um wirksam vereinbart zu sein.
Dies ist einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. September 2007 (Aktenzeichen XII ZR 198/05) zu entnehmen.
Internet-Info
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. September 2007 kann im Internet unter www.bundesgerichtshof.de –> Entscheidungen unter dem Aktenzeichen XII ZR 198/05 abgerufen werden. |
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(05):4-4