Arbeitszeugnis

Zwischenzeugnis ist für Endzeugnis bindend


Dr. Christine Ahlheim

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis erteilt, dann ist der Arbeitgeber regelmäßig an den Inhalt des entsprechen­den Zwischenzeugnis­ses gebunden, wenn er ein abschließendes Zeugnis erstellt. Dies gilt nach Ansicht der Richter des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 16. Oktober 2007, Aktenzeichen 9 AZR 248/07) auch dann, wenn der Betrieb veräußert wird und nun der Arbeit­nehmer das Endzeugnis vom Betriebserwerber verlangt.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(05):4-4